In einem metallverarbeitenden Betrieb sägte sich ein 52-jähriger in der dortigen Schreinerei in die Finger.
Er hatte an einer Kunststoffplatte einen schmalen Streifen abgetrennt, der sich verfing und den er zur Seite räumen wollte. Hierbei kam er in das laufende Sägeblatt. Er musste zur Behandlung in das Krankenhaus eingeliefert werden.
Ein Fremdverschulden scheidet aus.