Am Dienstagabend wurde in der Karl-Keßler-Straße ein Anwohner durch einen lauten Knall aufmerksam und als er aus dem Fenster sah, konnte er beobachten, wie ein Mann im Innenhof der Wohnanlage bei seinem Auto stand und den Schaden an einem Müllcontainer begutachtete. Anschließend stieg der Mann in seinen Pkw ein und parkte diesen an seinem ursprünglichen Ort.
Schaden an Hauswand, Garage und Müllcontainer
Die hinzugerufene Polizeistreife ermittelte anhand des Schadensbilds am Wagen, dass der 60-jährige Fahrer beim Rückwärtsfahren zuerst gegen ein Garagenwandecke fuhr, anschließend die Hauswand touchierte und letztendlich gegen den Müllcontainer fuhr. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der 60-jährige Unfallverursacher seit kurzer Zeit eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. Außerdem war der benutzte Wagen außer Betrieb gesetzt.
Unfallverusacher bekommt Ärger
Der verursachte Schaden beläuft sich auf 3.000 Euro. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen mehrerer Delikte, unter anderem Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Abgabenordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten.