Polizei sucht nach Zeugen: Prügelattacke: Mann (30) wird in Illertissen schwer verletzt

16. August 2023 16:41 Uhr von Redaktion all-in.de
In Illertissen ist ein Mann brutal zusammengeschlagen worden. Er erlitt schwere Verletzungen. (Symbolbild)
Brutal zusammengeschlagen wurde in der Nacht auf Mittwoch ein Mann in Illertissen. Die Polizei sucht nun nach Zeugen. (Symbolfoto)
Ralf Lienert

Wegen schwerer Körperverletzungen ermittelt jetzt die Polizei in Illertissen. Dort wurde in der Nacht auf Mittwoch ein 30-Jähriger brutal zusammengeschlagen.

In der Nacht auf Mittwoch  gegen 01:00 Uhr hörten mehrere Menschen Hilferufe in der Nähe der Straße "Am Weiher" in Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) und verständigten die Polizei. Vor Ort trafen die Polizisten am Spielplatz auf einen schwer verletzten 30-Jährigen.

Unbekannte fügen Mann in Illertissen massive Verletzungen im Gesicht und am Körper zu

Der Mann hatte nach Angaben der Polizei massive Verletzungen im Gesicht und am Körper. In einer ersten Befragung sagte der Mann, dass ihn mehrere Menschen angegriffen, geschlagen und getreten hätten. Anschließend liefen sie über die Friedhofstraße in Richtung Norden davon. 

Die Polizei fahndete sofort nach den mutmaßlichen Tätern und stieß dabei auf eine Gruppe, die sich in der Nähe des Tatorts aufhielt. Der 30-Jährige wurde währenddessen in ein Krankenhaus gebracht. 

Polizei in Illertissen sucht nach Zeugen

Die Polizeiinspektion Illertissen hat die Ermittlungen aufgenommen. Sie sucht nun nach Zeugen. Wer Angaben zur Tat machen kann, soll sich bei den Beamten unter der Telefonnummer 07303/96510 melden.

 

Laut Strafgesetzbuch, Paragraph 226, liegt eine schwere Körperverletzung vor, wenn das Opfer das Sehvermögen, das Gehör, das Sprechvermögen, die Fortpflanzungsfähigkeit oder ein wichtiges Körperteil verliert oder es dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann. Von einer schweren Körperverletzung spricht man auch, wenn das Opfer dauerhaft entstellt ist, Lähmungen, eine geistige Krankheit oder eine Behinderung davonträgt. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Verursacht der Täter eine dieser Folgen absichtlich oder wissentlich, beträgt die Freiheitsstrafe mindestens drei Jahre. Handelt es sich dagegen um einen minder schweren Fall, kann die Freiheitsstrafe auch zwischen sechs Monaten und bis zu fünf Jahren betragen. 

 

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