Der Vorfall ereignete sich am Dienstag in der Allemannenstraße in Altenstadt bei Schongau. Gegen 21 Uhr ging bei der Polizei die Meldung ein, dass ein Mann im Haus seiner Eltern randaliere und dabei mit einem vollautomatischen Gasdruckgewehr und einer Armbrust bewaffnet sei.
Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an Streifen an, auch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) wurde alarmiert. Als die Bamten am Haus ankamen, waren die Eltern bereits geflüchtet. Dann aber sei der Mann, der sich laut Polizeipräsidium Oberbayern-Süd "äußerst unkooperativ" verhielt, vor das Haus getreten "und schoss gezielt mehrfach auf die eingesetzten Einsatzkräfte der Polizei." Beamte schossen zurück. Der Tatverdächtige zog sich daraufhin, offenbar unverletzt, wieder ins Haus zurück.
Versuche der Verhandlungsgruppe des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, den Mann zur Aufgabe zu bewegen, seien in den Folgestunden gescheitert. Am frühen Mittwochmorgen beschloss die Einsatzleitung dann, das Haus stürmen zu lassen. Bei der Festnahme habe der Mann dann erneut mehrere Dutzende gezielte Schüsse mit dem Gasdruckgewehr auf die Einsatzkräfte abgegeben und zudem "massiven Widerstand" geleistet. Die Polizei gab ebenfalls erneut einen Warnschuss ab, auch ein Taser wurde eingesetzt.
Schüsse bei Polizeieinsatz in Altenstadt: Zwei Beamte verletzt
Zwei Beamte erlitten durch die vom Tatverdächtigen abgefeuerten Spitzkopfgeschosse leichte Verletzungen im Gesichts- sowie Oberarmbereich. Auch der Verdächtige selbst erlitt Blessuren. Ein eingesetzter Diensthund erlitt ebenfalls Schussverletzungen und befindet sich derzeit in tierärztlicher Behandlung.
Der Mann wurde aufgrund der Gesamtumstände in einer Fachklinik untergebracht und soll dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser müsse unter anderem prüfen, ob der Mann psychiatrisch untersucht werden soll, hieß es.

Erst nach drei Tagen vermisst gemeldet
Bergunfall: Mann (57) stürzt an der Brecherspitz 70 Meter ab und stirbt
Die Kripo ermittelt jetzt wegen eines versuchten Tötungsdelikts sowie gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Eine Gefährdung für Unbeteiligte habe bei dem Einsatz nicht bestanden, weil sich der Tatverdächtige alleine im Haus aufhielt.