In Memmingerberg hat ein Mann Grenzpolizisten am Allgäu Airport angegriffen. Der Mann war gemeinsam mit seiner Ehefrau eingereist. Bei der Kontrolle des Paares im Altern von 32 und 38 Jahren stellten die Beamten Ungereimtheiten fest. Im Verlauf der Befragung verhielt sich der Ehemann zunehmend aggressiv.
Personalausweis gefälscht
Der Mann hatte den Beamten seinen türkischen Reisepass und die Frau einen bulgarischen Personalausweis vorgelegt. Außerdem gab er an, dass sie nach türkischer Tradition verheiratet seien und nach Frankreich weiterfahren möchten, weil sie dort wohnen würden. Bei der näheren Kontrolle der Ausweise stellten die Beamten aber fest, dass der bulgarische Personalausweis verfälscht wurde. Das Paar wurde deshalb zur weiteren Überprüfung zum Dienstgebäude der Grenzpolizei gebracht.
Plötzlicher Angriff
Bei der Untersuchung des Falles mischte sich der Mann immer wieder in die polizeilichen Befragungen ein und forderte die Frau wiederholt auf, den Weisungen und den Fragen der Beamten nicht Folge zu leisten. Im weiteren Verlauf packte der Mann laut Polizei dann den sachleitenden Beamten am Revers und versuchte diesen an die Wand zu drücken oder auf den Boden zu bringen.
Polizist nicht mehr dienstfähig
Während des Gerangels eilten weitere Polizeibeamte zu Hilfe und fixierten den Mann. Er konnte vorläufig festgenommen werden. Der Beamte konnte die Attacke zwar abwehren, wurde dabei aber verletzt und zog sich einen Muskelfaserriss zu. Er war deswegen nicht mehr dienstfähig und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.
2.000 Euro Kaution
Der Angreifer wurde festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen am Mittwoch beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Das Amtsgericht verhängte gegen den Mann eine Kaution in Höhe von 2.000 Euro, die er in Bar hinterlegen konnte, er wurde anschließend aus dem amtlichen Gewahrsam entlassen.

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Aufenthaltserlaubnis in Frankreich
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Mann in Frankreich gemeldet ist und über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel verfügt, die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland ist damit erlaubt. Seine Begleiterin ist tatsächlich türkische Staatsangehörige und nicht in Besitz von entsprechenden Erlaubnissen.
Ehefrau durfte nicht einreisen
Die Eheschließung nach türkischer Tradition ist amtlich nicht anerkannt, sodass keine Freizügigkeitsrechte abgeleitet werden können. Die Einreise der Frau war demnach illegal, sie wurde zurückgewiesen. Gegen beide Personen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Der Mann muss sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zur illegalen Einreise und Körperverletzung verantworten. Gegen die Frau wird wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung ermittelt.