Der Unfall ereignete sich im Wohngebiet von Wald. An einer Kreuzung bemerkte der Junge eine von rechts kommende und vorfahrtsberechtigte 49-jährige Auto-Fahrerin zu spät. Der 12-Jährige stieß frontal in die linke Seite des Autos. Er stürzte zu Boden, konnte aber selbstständig wieder aufstehen. Er zog sich leichte Schürfwunden zu. Mit seiner hinzugerufen Mutter begab er sich anschließend ambulant ins Krankenhaus. Die 49-Jährige Pkw-Fahrerin blieb unverletzt. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von ca. 6300,- Euro.
Unberechtigt gefahren