Urlaubsplanung: In vielen Betrieben sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig ihren Urlaub für das kommende Jahr 2023 einreichen. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Alle Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub!
Egal, wie sehr einem der eigene Job auch Spaß macht, auf den wohlverdienten Urlaub freut sich jeder Mensch. In Deutschland haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub jemandem zusteht, regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Grundsätzlich stehen Angestellten bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage zu. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Urlaubstage. In vielen Unternehmen ist jedoch eine höhere Anzahl an Urlaubstagen möglich. Wie viele Urlaubstage jemand bekommt, ist im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.
Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen? Das geht nur ausnahmsweise!
Neben der Mindestanzahl an Urlaubstagen gibt es in Sachen Urlaubsrecht viele weitere Punkte, die klar geregelt sind. Dazu gehört auch, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Urlaub mit ins neue Jahr nehmen dürfen. Hier gilt: Grundsätzlich darf man seinen Urlaub nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen mit ins neue Jahr nehmen. In der Praxis achten viele Unternehmen allerdings nicht so sehr darauf, ob wirklich dringende betriebliche Gründe vorliegen.
Brückentage in Bayern: Hier lohnt sich's in 2023!
Das Jahr 2023 bietet für Brückentags-Freunde einige Feiertags-Gelegenheiten, verlängerte Wochenenden einzurichten:
- Donnerstag, 18.05.: Christi Himmelfahrt. Verlängertes Wochenende mit Freitag, den 19.05. als Urlaubstag.
- Donnerstag, 08.06.: Fronleichnam. Verlängertes Wochenende mit Freitag, den 09.06. als Urlaubstag.
- Dienstag, 15.08.: Mariä Himmelfahrt. Verlängertes Wochenende mit Montag, den 14.08. als Urlaubstag.
- Dienstag, 03.10.: Tag der Deutschen Einheit. Verlängertes Wochenende mit Montag, den 02.10. als Urlaubstag.
- Mittwoch, 01.11.: Allerheiligen. Verlängertes Wochenende mit Montag, 30.10. und Dienstag, 31.10. oder mit Donnerstag, 02.11. und Freitag, 03.11. als Urlaubstage.