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Spielende Kinder im Garten: Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?

Zoff am Gartenzaun!

Spielende Kinder im Garten: Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?

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    Spielende Kinder im Garten: Manche Menschen empfinden das als Lärm.
    Spielende Kinder im Garten: Manche Menschen empfinden das als Lärm. Foto: Ariel Foletto

    Sommer bedeutet: Kinder nach draußen zum Spielen! So soll es ja auch sein, schließlich beschwert man sich ja, wenn Kinder den ganzen Tag vor der Glotze hängen oder schon in ganz jungen Jahren mit dem Smartphone "herumdaddeln". Der Lärm von spielenden Kindern sollte in der Gesellschaft kein Problem sein. Allerdings ist auch draußen nicht alles erlaubt.

    Kinderlärm: Für viele Menschen Musik in den Ohren!

    Die Gärten von Familien mit Kindern: Oft sind sie aufgerüstet wie kleine Freizeitparks mit Mini-Pool, kleiner Hüpfburg, Trampolin, Klettergerüst, Schaukel etc.. Spätestens wenn Nachbarskinder zu Besuch kommen, wird es dann schon mal lauter. Eltern freuen sich meist daran, wenn ihre Kinder Spaß am Spiel haben und sich ausgelassen des Lebens freuen. Die Lautstärke gefällt allerdings oft nicht jedem Nachbarn. Stellt sich die Frage: Wie laut dürfen Kinder im eigenen Garten sein?

    Kinderlärm gilt nicht als Ruhestörung

    Grundsätzlich gilt: Sie dürfen laut sein. Denn "normaler" Kinderlärm ist keine Lärmbelästigung und gilt somit auch nicht als Ruhestörung. Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang und den sollen sie auch ausleben können. Allerdings gibt es auch Grenzen.

    Absichtlich gilt nicht!

    Zum Beispiel, wenn der Lärm rund um die Uhr stattfindet. Oder wenn der Lärm mutwillig oder absichtlich erzeugt wird. Beispiel: Kinder schießen einen Fußball immer wieder absichtlich gegen den Nachbarszaun. Die Nachbarn können dann klagen. Gerichte entscheiden aber von Fall zu Fall, ob eine Belästigung vorliegt oder nicht.

    Tipp: So vermeidet man Streit mit dem Nachbarn

    Die wenigsten Menschen sind scharf darauf, mit ihrer Nachbarschaft im Kleinkrieg zu leben. Am besten sucht man im Gespräch gemeinsam nach Lösungen, die für beide Seiten akzeptabel sind. So kann man beispielsweise spezielle individuelle Ruhezeiten vereinbaren.

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