Die Corona-Ampel in Bayern steht auf Rot und die Corona-Maßnahmen werden strenger. Besonders ungeimpfte Personen sind davon betroffen. In immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens gilt nämlich die 2G-Regel. Viele Jugendliche ab 12 Jahren waren davon betroffen, auch weil sie sich noch nicht so lange impfen lassen können. Die Bayerische Regierung hat diesbezüglich jetzt nachgebessert.
Übergangsregel für Jugendliche
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die sich an der Schule regelmäßig testen lassen, können ob geimpft oder nicht an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen trotz 2G teilnehmen. Das gilt übergangsweise bis 31. Dezember 2021. In dieser Übergangsphase haben die Jugendlichen Zeit, sich impfen zu lassen. Die Ausnahmeregel gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten oder ähnlichem.
2G und 3G wird strenger kontrolliert
Des Weiteren sollen die geltenden 2G- und 3G-Regeln deutlich strenger kontrolliert werden. Hierbei werden laut Pressemitteilung die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen.Die Vollständige Regierungserklärung finden Sie hier.