Prozess gegen 25-Jährige: Mutter soll Kind zur Strafe verbrüht haben - Vierjährige stirbt

21. Februar 2023 17:01 Uhr von dpa
Die Angeklagte spricht vor Prozessbeginn mit ihrer Anwältin Daniela Post (r). Wegen des Todes ihres vierjährigen Kindes muss sich eine Mutter vor dem Landgericht Verden verantworten.
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Schrecklicher Vorwurf gegen eine Mutter: Die 25-jährige soll ihr vierjähriges Mädchen als Bestrafung mit heißem Wasser übergossen haben. Das Kind starb.

Prozess vor dem Landgericht Verden (Niedersachsen): Zur Bestrafung soll eine Mutter ihre vierjährige Tochter mit heißem Wasser übergossen haben, so dass diese lebensbedrohliche Verbrühungen erlitt. Zwölf Tage nach der Tat starb das Mädchen.

Seit Dienstag muss sich die 25 Jahre alte Frau nun vor dem Landgericht Verden wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk sagte zum Prozessauftakt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht komme. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich.

Die Staatsanwaltschaft wirft der in Deutschland geborenen Kosovarin vor, im August 2022 in Grasberg bei Bremen das Mädchen zur Bestrafung mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen zu haben - weil es in die Windeln gekotet hatte. 35 Prozent der Körperoberfläche hätten starke Verbrennungen erlitten.

In den folgenden Tagen habe das Kind immer wieder das Bewusstsein verloren, sagte Staatsanwältin Annette Marquardt. Obwohl das Mädchen unter erheblichen Schmerzen gelitten habe, sei kein Arzt aufgesucht worden. Die Mutter soll den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen haben, um "Kosten und Schulden" durch eine ärztliche Behandlung zu vermeiden. Die Verbrennungen seien lediglich mit Wund- und Brandsalben behandelt worden.

Anklage: Schwer verletztes Kind kam erst 12 Tage später ins Krankenhaus

Erst zwölf Tage später soll die Frau, die noch zwei weitere kleine Kinder hat, das Mädchen in eine Klinik gebracht haben. Dort starb es noch am selben Tag.

Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 6. März eine umfangreiche schriftliche Einlassung der Angeklagten an. Diese sitzt seit August in Untersuchungshaft. Die Angeklagte lebte zur Tatzeit vom Vater der Kinder getrennt, er tritt als Nebenkläger vor Gericht auf.

Zur Verantwortung gezogen werden soll auch ein Bekannter der Frau. Der 17-Jährige ist vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Er soll regelmäßig allein auf die drei Kinder aufgepasst haben und an Bestrafungsaktionen beteiligt gewesen sein.