Eines steht fest: Einen Lockdown will keiner mehr, weder in der Bevölkerung noch in der Politik. Dennoch zieht die bayerische Regierung mit den neu beschlossenen Corona-Maßnahmen in einigen Regionen die Reißleine.
Drei Wochen Lockdown
Für die Regionen über der 1.000er Marke soll vorerst ein Lockdown von drei Wochen gelten. Laut Robert-Koch-Institut haben bereits zwölf bayerische Landkreise einen Inzidenzwert von über 1.000. Auch das Ostallgäu ist mit einem Wert von 1.054,9 ein neuer Hotspot und ist damit der erste "Lockdown-Landkreis" im Allgäu. Spitzenreiter ist nach wie vor der Landkreis Freyung-Grafenau in Niederbayern mit 1.486,8.
Diese Regionen müssen in einen Lockdown geschickt werden:
Landkreis Freyung-Greifenau:1.451,1Landkreis Rosenheim:1.436,6Landkreis Rottal-Inn:1.272,6 Landkreis Traunstein:1.233,3Stadt Rosenheim:1.203,0Landkreis Mühldorf a. Inn:1.132,4Landkreis Dingolfing-Landau:1.090,0Landkreis Passau:1.063,8Deggendorf:1.053,7Landkreis Berchtesgadener Land:1.028,9Landkreis Ostallgäu: 1.019,7Landkreis Regen: 1.014,1
Lockdown-Regelungen
- Anders als bei früheren Lockdowns dürfen Geschäfte und Friseure weiterhin geöffnet bleiben, allerdings mit erheblichen Einlassbeschränkungen.
- Auch Schulen und Kitas dürfen offen bleiben, genauso wie medizinische, pflegerische und therapeutische Einrichtungen.
- Gaststätten müssen für die Zeit des Lockdowns schließen, ausgenommen sind Betriebskantinen. Essenslieferungen und -abholung ist ebenso erlaubt.
- Versammlungen und Feste sind verboten, es sei denn sie fallen unter das Versammlungsrecht des Grundgesetzes.
- Sportveranstaltungen sowie die Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Fitness- und Tanzstudios sind verboten. Training und Wettkämpfe sind nur für Berufssportler erlaubt. Schulsport darf auch weiterhin stattfinden.
- Hotels und andere Einrichtungen des Gastgewerbes müssen schließen, allerdings sind nicht-touristische Übernachtungsangebote erlaubt.
- In Hochschulen und Universitäten ist, mit Ausnahme von Prüfungen, kein Präsenzunterricht mehr gestattet. Labortätigkeiten und künstlerische Ausbildungsabschnitte, sowie die Nutzung von speziellen Arbeitsräumen sind erlaubt, solange dafür gesorgt wird, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Fahrschulen, Musikschulen und andere Einrichtungen für Erwachsenenbildung dürfen auch keinen Präsenzunterricht mehr veranstalten, Prüfungen sind davon ausgenommen.
- Kulturstätten wie Theater, Opernhäuser, Kinos, Museen und Zoos dürfen auch nicht öffnen, genauso wie Freizeiteinrichtungen.
Eine vorzeitige Öffnung ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage Inzidenz unter 1.000 liegt.