Die Anonymität im Internet, ein verqueres Verständnis von "Meinungsfreiheit": Wer weiterhin meint, dass Facebook und andere Social-Media-Plattformen rechtsfreie Räume sind, in denen man sagen kann, was man will, könnte demnächst Probleme im Job bekommen. Das Verwaltungsgericht Köln hat laut einer Mitteilung jetzt entschieden: Wer rassistische Inhalte auf Facebook postet, ist nicht für einen Job am Flughafen geeignet. Und das ist eventuell ein Präzedenzfall auch für andere Berufe.
Zuverlässigkeitsfeststellung widerrufen
Es ging um einen Luftsicherheitsassistenten, der seit über zehn Jahren in der Fracht- und Postkontrolle am Flughafen Köln-Bonn gearbeitet hatte. Eine dafür erforderliche Zuverlässigkeitsfeststellung wurde widerrufen, als die Aktivität des Assistenten auf Facebook bekannt wurde. Mit einem Eilantrag dagegen scheiterte der Mann nun. Seine Aktivitäten in dem sozialen Netzwerk ließen Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und seiner Zuverlässigkeit aufkommen.
Seine Forderung: Widerstand gegen den Staat
Demnach war der Sicherheitsassistent Mitglied einer rechtsgerichteten Facebook-Gruppe und propagierte dort gewaltsamen Widerstand gegen den Staat. Viele seiner Kommentare haben demnach Politiker diffamiert und islamfeindliche Bezüge hergestellt.