Stille Tage in Bayern: Stille Tage im November - Ist Sonntag Tanzverbot in Bayern?

20. November 2023 07:23 Uhr von Redaktion all-in.de
Stille Tage, das bedeutet vor allem eins - Tanzverbot im Freistaat. Ist nächsten Sonntag Tanzverbot in Bayern? Hier die Infos zu den stillen Tagen im November.
Oliver Killig (dpa-Zentralbild)

Stille Tage, das bedeutet vor allem eins - Tanzverbot im Freistaat. Ist nächsten Sonntag Tanzverbot in Bayern? Hier die Infos zu den stillen Tagen im November.

Der November ist ein eher trister Montag. Das liegt auch an seinen Feiertagen und Gedenktagen, die zugleich stille Tage sind. Und das bedeutet: Tanzverbot in Bayern.

Ist nächsten Sonntag Tanzverbot in Bayern?   

Ja. Am kommenden Wochenende ist Tanzverbot, da Sonntag, 26. November, ein "stiller Tag" nach dem Feiertagsgesetz ist. 

Wann ist das nächste Tanzverbot in Bayern?

Zum Totensonntag am Sonntag, 26. November.

Wann sind im November 2023 stille Tage mit Tanzverbot in Bayern?

  • Allerheiligen: Mittwoch, 1. November 2023
  • Volkstrauertag: Sonntag, 19. November 2023
  • Buß- und Bettag: Mittwoch, 22. November 2023
  • Totensonntag: Sonntag, 26. November 2023

Welche Regeln gelten für stille Tage in Bayern?

Wann genau stille Tage mit Tanzverbot in Bayern sind, ist im sogenannten bayerischen Feiertagsgesetz festgelegt, ebenso die genauen Regeln. Das Gesetz besagt konkret, dass an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, "wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist". Am Karfreitag ist außerdem Musik in Lokalen grundsätzlich verboten.

Das Tanzverbot ist im bayerischen Feiertagsgesetz nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber daraus, dass der vorgeschriebene ernste Charakter und Tanzen nur schwer miteinander vereinbar sind.

Stille Tage im November 2023 in Bayern: Welche Strafen drohen bei lauter Musik, Partys oder Tanz?

Auch das ist im Feiertagsgesetz geregelt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro belegt werden.

Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend, wo das Tanzverbot bereits ab 4 Uhr gilt.

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