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Freiwilliges 2G und "3G plus" möglich - Weitreichende Lockerungen in Bayern

Schon ab Mittwoch

Freiwilliges 2G und "3G plus" möglich - Weitreichende Lockerungen in Bayern

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    Auch in Bayern dürfen Betriebe und Veranstalter ab dem 06. Oktober freiwillig auf 2G oder auf das sogenannte "3G plus" setzen. Damit verbunden gelten weitreichende Lockerungen: (Symbolbild)
    Auch in Bayern dürfen Betriebe und Veranstalter ab dem 06. Oktober freiwillig auf 2G oder auf das sogenannte "3G plus" setzen. Damit verbunden gelten weitreichende Lockerungen: (Symbolbild) Foto: Holger Mock

    Auch in Bayern dürfen Betriebe und Veranstalter ab dem 06. Oktober freiwillig auf 2G oder auf das sogenannte "3G plus" setzen. Damit verbunden gelten weitreichende Lockerungen.

    2G und 3G plus 

    Das Freiwillige 2G und "3G plus" ist ab Mittwoch grundsätzlich überall dort möglich, wo aktuell die 3G-Regel gilt. Zum Beispiel in Gaststätten, Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen und vieles mehr. Freiwilliges 2GWer die 2G-Regel freiwillig umsetzen möchte, darf in Zukunft nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt gewähren.Freiwilliges "3G plus"Wer die "3G plus"-Regel freiwillig umsetzen möchte, darf in zusätzlich zu den Geimpften und Genesenen auch getesteten Personen Zutritt gewähren. Allerdings reicht beim "3G plus" ein Schnelltest nicht mehr aus. Ein kostenpflichtiger PCR-Test ist verpflichtend. Kinder und SchülerKinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.

    Das ändert sich bei freiwilligem 2G und "3G plus" 

    • 2G und "3G plus" sind laut Bericht aus der Kabinettssitzung rein freiwillig und die eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
    • Wo 2G oder "3G plus" gilt, ist die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Alle Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen entfallen.
    • In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von "3G plus" zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.
    • In Schankwirtschaften entfällt die Regel, wonach die Bedienung nur am Tisch erfolgen muss. Auch an der Theke darf wieder ausgeschenkt und getrunken werden. 

    Voraussetzung sind strenge Einlasskontrollen (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.). Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.

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