Das schöne Wetter lockt die Allgäuer nach draußen und lenkt damit auch den Blick auf alles, was im Garten wuchert und wächst. Der Griff zur Heckenschere ist dabei verlockend, um Hecke und Sträucher noch etwas zu verschönern, doch besonders bei Hecken und Sträuchern ist seit dem 1. März Vorsicht angesagt!
Vögel brüten
Viele Singvögel brüten in Hecken. Damit sie dabei nicht gestört werden, ist ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder gar das Entfernen einer Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Von März bis September ist der Rückschnitt oder gar eine Entfernung der kompletten Hecke bis zur Wurzel in Bayern verboten! Ausnahmen macht das Bayerische Naturschutz-Gesetz nur für "schonende Form- und Pflegeschnitte". Bevor man aber dann mit der Maschine loslegt, sollten die Hecken und Sträucher kontrolliert werden.
Hohe Strafen
Wird ein brütender Vogel in der Hecke entdeckt, muss man den Heckenschnitt verschieben. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Bei bis zu zehn Meter lange Hecke liegen die Bußgelder in Bayern zwischen 50 und 1.000 Euro. Ist die Hecke über 100 Meter lang, kann es mit bis zu 15.000 Euro richtig teuer werden.
Ausnahmegenehmigung möglich
Das Entfernen der Hecke, zum Beispiel für eine Baumaßnahme oder weil die Hecke massiv beschädigt ist, braucht eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt oder der Stadtverwaltung. Unter strengen Auflagen ist die Entfernung dann möglich. Ein Biologe oder ein Landschaftsgärtner muss die Hecke vor der Entfernung überprüfen, erst dann wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt.