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Diese Corona-Regeln gelten seit Dienstag in Bayern

Weitere Maßnahmen beschlossen

Diese Corona-Regeln gelten seit Dienstag in Bayern

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    Der bayerische Ministerrat hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. (Symbolbild)
    Der bayerische Ministerrat hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. (Symbolbild) Foto: Antonio_Cansino

    Wegen der weiter steigenden Infektionszahlen und der hohen Belastung der Krankenhäuser in Bayern hat der bayerische Ministerrat weitere Maßnahmen beschlossen. Die verschärften Regeln gelten ab dem 16.11.2021. Durch die Maßnahmen wird die bayerische Corona-Verordnung aktualisiert. Ungeimpfte müssen weitreichende Einschränkungen in Kauf nehmen. 

    2G in der Gastronomie und Beherbergung

    Seit Dienstag gilt 2G in der Gastronomie und der Beherbergung, wenn die Ampel "Rot" anzeigt. Auch in der Innengastronomie, in Hotels und Pensionen haben demnach nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang. Das gilt für viele Kultur-, Sport- und Freizeitangebote schon seit einiger Zeit. Für Veranstalter und Betreiber gilt die Verpflichtung, Nachweise und Identität der Besucher zu kontrollieren. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin die 3G plus Regel. 

    FFP2-Maskenpflicht in Bereichen mit 3G plus und 2G

    In Bereichen in denen 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die FFP2-Maskenpflicht. Das gilt dann zum Beispiel bei Veranstaltungen wie Kino oder Theater. Ausnahme: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird eingehalten. In der Gastronomie muss die Maske nur auf dem Weg zum Platz getragen werden. Damit gilt die Maske auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.

    Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen

    Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen müssen entweder zwei mal die Woche einen negativen PCR-Test oder täglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen. 

    Tests wieder kostenlos

    Die Corona-Tests sind wieder kostenlos. Ein kostenloses Testangebot gibt es fortan wieder für alle Bürger - Einschließlich der Geimpften. 

    Testangebote in Kitas: Dreimal wöchentlich 

    In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht. Außerdem müssen in Kitas wieder feste Gruppen eingerichtet werden. 

    Zuschüsse für Krankenhäuser - Zur Bewältigung der Patientenzahlen

    Krankenhäuser, die von Anordnungen des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung über die Freihaltung von Versorgungskapazitäten nach der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten ab sofort aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro pro Tag.  Die Zahlungen  gelten für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls.

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