Startseite
Icon Pfeil nach unten
Unterhaltung
Icon Pfeil nach unten

Die Krankenkasse zahlt nur bei Verletzungen, nicht bei Panik oder Erschöpfung

Wer zahlt die Bergrettung?

Die Krankenkasse zahlt nur bei Verletzungen, nicht bei Panik oder Erschöpfung

    • |
    • |
    Mit Schneeschuhen unterwegs zu sein, erfordert eine stabile Kondition. Wer in die Dunkelheit gerät, verliert schnell Orientierung und Kraft. (Symbolbild)
    Mit Schneeschuhen unterwegs zu sein, erfordert eine stabile Kondition. Wer in die Dunkelheit gerät, verliert schnell Orientierung und Kraft. (Symbolbild) Foto: DAV/Silvan Metz

    Peinliche Berühmtheit erlangte vor knapp drei Jahren ein Schneeschuhwanderer aus Augsburg: er musste damals im Februar von der Bergwacht im Tannheimer Tal gerettet werden, weil er sich mit seinem Begleiter verirrt hatte. Nicht die Orientierungslosigkeit war peinlich, sondern sein Verhalten danach. Er wollte die Rechnung, die ihm die Bergwacht zuschickte, nicht bezahlen. Die Kosten für seine Rettung waren ihm schlichtweg zu hoch.

    Shitstorm, weil er nicht zahlen wollte

    Nach einem medialen Shitstorm, der über den Mann erging, zahlte er die 2261 Euro. Der Augsburger Anwalt kritisierte vor allem die hohe Anzahl an Einsatzkräften. Zwei Bergretter - anstatt 15 - hätten seiner Meinung nach für den Einsatz gereicht, die Rechnung sei viel zu hoch. Roland Ampenberger von der Bergwacht Bayern erklärt, dass die Anzahl der Einsatzkräfte immer wohl bedacht gewählt werde. "Es wird immer im Sinne des Patienten und im Sinne der Sicherheit der Kräfte entschieden. Je weniger Informationen man hat, desto schwieriger fällt die Entscheidung."

    Herausforderung Gebirge

    Der Einsatzort im Gebirge ist sicherlich einer der schönsten, doch auch eine besondere Herausforderung. Die Einsatzorte sind oftmals mit Einsatzfahrzeugen nicht erreichbar oder erfordern eine langwierige Anfahrt, das Gelände ist steil und schwierig, alle Beteiligten sind der Witterung ausgesetzt und die notfallmedizinische Versorgung von Patienten ist besonders schwierig. Dennoch erwarten Patienten zeitnah eine fachgerechte Behandlung, die dem Stand der Technik und der Notfallmedizin entspricht.

    Doch wer zahlt eigentlich im Fall einer Bergrettung?

    Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) sind über ihre Vereinszugehörigkeit gut versichert. Bis 25.000 Euro deckt der Alpine Sicherheits-Service bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten ab (auch Skilanglauf, Skifahren und Snowboard). Im Service sind Rückerstattungen für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000 und bei Unfalltod bis zu 5.000 Euro möglich. Für spezielle Aktivitäten wie zum Beispiel Expeditionen sind Zusatzversicherungen notwendig.

    Gründe für Rettung nicht im Vordergrund

    Dabei ist es völlig egal, aus welchen Gründen eine Person in Not geraten ist: "Warum jemand Hilfe benötigt, das darf im Augenblick des Notrufs nie eine Rolle spielen. Insofern gilt auch für uns der Satz: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig anrufen", sagt Roland Ampenberger, Sprecher der Bayerischen Bergwacht, gegenüber dem BR. 

    Notfall- oder Sondereinsatz?

    Die Bergwacht unterscheidet zwei Arten von Einsätzen: zum ersten Notfalleinsätze, wenn sich also eine Person verletzt hat und Hilfe benötigt. Die anderen Einsätze werden Sondereinsätze genannt: Das sind Fälle, in denen Menschen - vielleicht aus Panik - blockiert sind, sich verstiegen haben oder erschöpft sind. Zu den Sondereinsätzen gehören auch Sach- oder Tierbergungen, die Vermisstensuche und die Bergung von Toten.

    Bei Verletzungen zahlt die Krankenkasse

    Wenn jemand verletzt ist oder dringend medizinische Hilfe braucht, dann wird die Rettung als Notfalleinsatz behandelt, den die Krankenkasse übernimmt. Unabhängig davon, ob man leichtsinnig in Turnschuhen auf Altschneefeldern oder auf Skiern zu rasant unterwegs war. Sind die geretteten Personen unverletzt, dann müssen sie die Kosten für den Einsatz selbst tragen - außer sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung, etwa über den DAV. Das Bergen von Personen aus unwegsamen Gelände oder das Suchen von Vermissten wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt. So war es auch im Fall des Schneeschuhwanderers, der jetzt sicherlich Mitglied im DAV ist.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden