Ältere und Vorerkrankte sollen geschützt werden: Ab dem 16. März gilt in Pflege und Kliniken eine Impfpflicht

3. Dezember 2021 07:31 Uhr von Redaktion all-in.de
Ab dem 16. März gilt eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. (Symbolbild)
Ab dem 16. März gilt eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. (Symbolbild)
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Ab dem 16. März soll die angekündigte Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gelten. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) müssen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Personal, dass seine Tätigkeit später beginnt, benötigt von Beginn an einen entsprechenden Nachweis. Durch diese Übergangsfrist hätten alle Betroffenen noch genug Zeit, sich impfen zu lassen. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, ist von der Impfpflicht ausgenommen.

Impfpflicht soll Ältere und Vorerkrankte schützen

Nach den aktuellen Plänen dürfe der Beruf ohne Impfnachweis nicht mehr ausgeübt werden. Sollte die Impfpflicht missachtet werden, gilt das laut dem RND als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Durch diese Regel sollen vor allem ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.