Beim Zollamt Memmingen gingen kürzlich Autoteile für eine Firma aus Niedersachsen ein. Es handelte sich dabei um gefälschte Öl- und Luftfilter im Wert von 21.000 Euro. Obwohl auf den ersten Blick weder die nachgemachten Öl- und Luftfilter noch die Frachtpapiere oder die Verpackungen Auffälligkeiten zeigten, hatte ein Zollbeamter einen Verdacht. Er erkundigte sich bei einem örtlichen Autohändler und erfuhr, dass BMW aus dem Drittland, aus dem die Ware kam, keine Autoteile bezieht. Muster von sämtlichen zur Zollabfertigung angemeldeten Öl-, Kraftstoff- und Innenraumfiltern für Kolbenverbrennungsmotoren wurden zu einer genauen Prüfung an die drei Rechteinhaber geschickt. Es bestand der Verdacht der Schutzrechtsverletzungen. Die Rechteinhaber haben alle Autoteile als gute Fälschungen erkannt und die Vernichtung der Filter beantragt. Durch den Einbau der gefälschten Autoteile hätten zum Beispiel Motorschäden entstehen können.
Plagiat