Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten vor Kurzem erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.
Verdachtsunabhängige Prüfungen
Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
4 Verstöße wegen Mindestlohn
Insgesamt 78 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Augsburg waren an den präventiven Kontrollen in 87 Beherbergungsbetrieben und zwei Gebäudereinigungsbetrieben im Regierungsbezirk Schwaben und im Raum Ingolstadt beteiligt. Dabei wurden 305 Beschäftigte nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Es wurden vier Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Vier Fälle von Betragsvorenthaltung wurden aufgedeckt sowie in fünf Fällen eine illegale Ausländerbeschäftigung unterbunden. Aufgrund der am Kontrolltag getroffenen Feststellungen sind nun 22 Geschäftsunterlagenprüfungen im Nachgang erforderlich. Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.