Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Augsburg haben am Donnerstag im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns (seit 1. Oktober 2022: 12 Euro brutto pro Stunde) geprüft. Bis 13.00 Uhr haben die Beamten über 130 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 320 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt. Die Schwerpunktprüfung geht weiter.
57 Fälle, die weiter geprüft werden müssen
Laut einer Pressemitteilung wurden schwerpunktmäßig im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg der Kfz-Handel, Autowaschanlagen und Autolackiereien, Spielhallen, Gastromiebetriebe und andere geprüft. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Insgesamt 57 Sachverhalte erfordern weitere Überfrüfungen. Vor Ort wurden bereits drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, eines bezüglich eines Mindestlohnverstoßes. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Schwarzarbeit im Fokus
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Augsburg knapp 103 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.