Bei den Grenzkontrollen leiteten die Beamten insgesamt zehn Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt in Deutschland ein. Die beschuldigten Personen im Alter von 28 bis 89 Jahren wurden zur Anzeige gebracht, da sie ihr 90-tägiges Aufenthaltsrecht als Touristen um teilweise mehr als 125 Tage überschritten haben. Alle Personen mussten Sicherheitsleistungen hinterlegen, danach wurde ihnen die Ausreise aus dem Bundesgebiet gestattet.
Über 125 Tage zu lange im Land