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Zahl der Unfallfluchten im Allgäu steigt: Die Polizei gibt Tipps

Wie verhält man sich richtig?

Zahl der Unfallfluchten im Allgäu steigt: Die Polizei gibt Tipps

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    Unfall auf der A96 bei Lindau
    Unfall auf der A96 bei Lindau Foto: Davor Knappmayer

    Der Ärger ist groß. Abends das Auto noch schadenfrei abgestellt, am nächsten Morgen dann die Überraschung. So erging es vor einer Woche auch einer jungen Sonthofenerin, die ihr Auto in der Eichendorfstraße abgestellt hatte. "Ich habe mein Auto wie jeden Abend am Straßenrand abgestellt, am nächsten Morgen sah ich dann den Schaden", so die junge Allgäuerin. Der Schaden beträgt laut ersten Schätzungen knapp 10.000 Euro - fast ein Totalschaden.

    Zahlen steigen an 

    Die junge Allgäuerin ist nicht allein. Die Zahlen der Unfallfluchten steigen seit 2016 an, so Holger Stabik vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Lagen die Zahlen 2016 noch bei 619 Fluchten im Oberallgäu, steigen diese auf 700 im Jahr 2020 an. Ihren Höhepunkt erreichten sie bisher im Jahr 2019 mit rund 752 unbekannten Verursachern - wobei davon knapp 331 Fälle geklärt werden konnten. "Generell steigen die Zahlen an, 2020 dürfte aufgrund der verringerten Mobilität wegen Corona keine Trendumkehr, sondern lediglich eine Ausnahme darstellen", so der Polizeioberkommissar.

    239 Personen verletzt oder getötet

    Im gesamten Dienstgebiet des Präsidiums wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.479 Fälle der Unfallflucht gemeldet, wobei sogar 239 Personen verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2019 lag die Zahl bei 5.554 gemeldeten Unfallfluchten. Hier dürfte auch wieder die Corona-Pandemie für einen Rückgang im Jahr 2020 gesorgt haben.Wie verhält man sich, wenn man Opfer einer Unfallflucht wird?Holger Stabik: Falls man Opfer einer Verkehrsunfallflucht wird, ist es ratsam, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Je nach Umstand (z.B. angefahrenes Fahrzeug auf dem Supermarktparkplatz) bietet es sich auch an, schon im Vorfeld eigenständig nach weiteren Zeugen Ausschau zu halten und z. B. Passanten anzusprechen, ob sie etwas mitbekommen haben. Auch eine Absuche der näheren Umgebung nach Fahrzeugen mit passendem Unfallschaden kann unter Umständen Sinn machen. Keinesfalls sollte man Spuren am Fahrzeug verwischen, also beispielsweise mit dem Finger darüberreiben. Dadurch kann zum Beispiel Lack oder Schmutz des unfallbeteiligten Fahrzeugs abgewischt werden.Wie verhält man sich, wenn man eine Unfallflucht beobachtet?Holger Stabik: Falls man eine Unfallflucht beobachtet, sollte man sich auf jeden Fall als Zeuge zur Verfügung stellen. Am besten ist es, den verantwortlichen Fahrzeugführer gleich zur Rede zu stellen und darauf hinzuweisen, dass er gerade (ggf. unbemerkt) einen Unfall verursacht hat. Ist das nicht möglich oder traut man sich nicht (es besteht keine Verpflichtung dazu!), sollte man den Fahrzeugführer des geschädigten Fahrzeugs direkt vor Ort informieren und Kontaktdaten austauschen. Ist auch das nicht möglich, weil z. B. kein Fahrer vor Ort ist oder die Wartezeit zu lange ist, sollte man über den Polizeinotruf '110' die Polizei verständigen und seine Beobachtungen mitteilen. Wichtig ist es natürlich auf jeden Fall, sich das Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs und nach Möglichkeit noch eine Fahrerbeschreibung zu merken oder vielleicht sogar gleich im Handy zu notieren. Keinesfalls sollte man ‚nur‘ einen Zettel am Fahrzeug des Geschädigten hinterlassen, da dieser z. B. vom Wind weggeweht oder vom Regen verwaschen werden kann. Dadurch wird verhindert, dass der Geschädigte jemals von dem Zeugen erfährt und somit zu seinem Recht kommt.

    Wie verhalte ich mich, wenn ich selber etwas anfahre, aber keinen Besitzer ausfindig machen kann?

    Holger Stabik:  

    Verursache ich selbst einen Unfall und finde vor Ort keinen Geschädigten dazu, so sollte ich diesen unverzüglich telefonisch informieren. Fahre ich beispielsweise die Schranke eines Parkhauses an, so kann ich den Betreiber über die Aushänge am Parkhaus identifizieren und über den Unfall informieren. Ist kein Geschädigter ersichtlich, so kann ich mich unter dem Notruf '110' an die Polizei wenden. Eine Streife nimmt den Verkehrsunfall dann auf und sorgt dafür, dass der Geschädigte informiert wird und die Schadensregulierung so in Gang geleitet werden kann.

    Welche Strafen drohen, wenn ich die Unfallstelle einfach verlasse?

    Holger Stabik:  

    Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu kommen bei höheren Schäden ggf. der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Fahranfänger erwartet eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.

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