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Wieder mehrere Verstöße bei Kontrolle von Poser- und Tuningszene in Kaufbeuren

Fahrzeuge zu laut

Wieder mehrere Verstöße bei Kontrolle von Poser- und Tuningszene in Kaufbeuren

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    Vergangene Nacht kontrollierten wieder Beamte der Kontrollgruppe Poser- und Tuningszene mehrere Fahrzeuge unter anderem im Bereich Kaufbeuren, wobei mehrere Verstöße festgestellt werden konnten. (Symbolbild)
    Vergangene Nacht kontrollierten wieder Beamte der Kontrollgruppe Poser- und Tuningszene mehrere Fahrzeuge unter anderem im Bereich Kaufbeuren, wobei mehrere Verstöße festgestellt werden konnten. (Symbolbild) Foto: Neri Vill auf Pixabay

    Vergangene Nacht kontrollierten wieder Beamte der Kontrollgruppe Poser- und Tuningszene mehrere Fahrzeuge unter anderem im Bereich Kaufbeuren, wobei mehrere Verstöße festgestellt werden konnten.

    Technisches Gutachten vor Ort 

    So erbrachte zum Beispiel die Begutachtung eines Subaru, dass verschiedene Manipulationen durchgeführt worden waren. Hier wurde noch vor Ort ein technisches Gutachten durch eine Prüfstelle erstellt, danach konnte das Fahrzeug wieder freigegeben werden. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung eingeleitet.

    Fahrzeuge zu laut 

    Kurz darauf wurde der Lenker eines Alfa Romeo angehalten. Bei diesem wurde ein zu hohes Standgeräusch festgestellt. Nach Bezahlung eines Verwarnungsgeldes wurde die Weiterfahrt gestattet. Die Sicherstellung des Fahrzeugs und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens hatte eine genaue Inspektion eines Mitsubishi zur Folge. Eine Geräuschmessung ergab einen viel zu hohen Dezibelwert. Der Pkw wurde anschließend zu einer Prüfstelle eskortiert, wo er gleich auf die Hebebühne kam.

    Katalysator und Schalldämpfer fehlen 

    Es stellte sich dann heraus, dass das Fahrzeug über keinen Katalysator bzw. Schalldämpfer verfügte und andere Fahrzeugteile verbotswidrig verändert worden waren. Der Mitsubishi wurde für die Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Schließlich fiel einer Streife der Kontrollgruppe ein auffallend schnell fahrendes Kleinkraftrad auf. Bei der Inaugenscheinnahme kam heraus, dass der 16-jährige Fahrer mehrere Veränderungen vorgenommen hatte, durch welche eine höhere Geschwindigkeit ermöglicht wurde. Da der Jugendliche nicht im Besitz der hierfür notwendigen Fahrerlaubnis war, muss er sich nun auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Das Kleinkraftrad wurde für eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessung sichergestellt.

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