Wie erst jetzt bekannt wurde, haben Diensthundeführer der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm mit Unterstützung des Veterinäramtes Neu-Ulm einen Fall von illegalem Welpenhandel aufgedeckt. Ein Hinweis aus der Bevölkerung deutete auf einen illegalen Tiertransport aus Rumänien hin.
Beagle-Welpen auf Kleinanzeigenportal
Auf einem bekannten Kleinanzeigenportal bot ein Mann Beagle-Welpen zum Verkauf an. Einer der Hunde sollte eine niedrige vierstellige Summe kosten - das weckte bei einer Frau aus dem Landkreis Günzburg Interesse. Das Inserat machte der Polizei zufolge durchaus den Eindruck, als ob die Tiere aus einer deutschen Zucht stammen würden.
Käuferin wird misstrauisch
Einige Fakten machten die Frau jedoch misstrauisch: die Bilder, die ihr vom Verkäufer geschickt worden waren, hatten keinerlei Bezug zur Landschaft rund um Weißenhorn. Außerdem zeigten die Fotos, dass die Welpen in einem völlig verdreckten Zwinger ohne Wasser saßen. Irritierend fand sie auch, dass sie die Welpen nicht vor Ort beim Verkäufer besuchen durfte. Diese Zweifel brachten die Hundefreundin dazu, die Diensthundeführer der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm um Hilfe zu bitten.
Falle schnappt zu
Anstatt der Käuferin tauchten nun die Diensthundeführer am vereinbarten Übergabeort des Welpen auf. Dort trafen sie auf den 52-jährigen Verkäufer mit zwei Beagle-Welpen. Die Kontrolle ergab, dass der Mann beim Transport der Welpen von Rumänien nach Deutschland gegen die Einfuhrbestimmungen verstoßen hatte. Außerdem stand den kleinen Tieren nur eine aufgeschnittene, scharfkantige Plastik-Flasche mit Wasser zur Verfügung. Ihr Futter wurde in einer separaten Plastikflasche, außerhalb der Transportkiste, aufbewahrt.
Geimpft - aber nicht gegen Tollwut
Beide Welpen verfügten zwar über einen EU-Heimtierausweis mit diversen Impfungen, jedoch konnte der Verkäufer die vorgeschriebene Tollwutimpfung nicht nachweisen. Diese Impfung ist für die Einfuhr nach Deutschland aber zwingend erforderlich. Wäre die erforderliche Tollwutimpfung korrekt durchgeführt worden, müssten die Welpen bei der Einfuhr nach Deutschland mindestens 15 Wochen alt sein. Eine Zahnaltersüberprüfung bewies jedoch, dass die Welpen deutlich jünger waren.
Welpen müssen in Quarantäne
Aufgrund der tierseuchenrechtlichen und einfuhrrechtlichen Verstöße mussten die Welpen in Quarantäne. Der 52-Jährige musste eine Sicherungsleistung von 1.200 Euro für die Verstöße hinterlegen.
Polizei warnt eindringlich
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass Käufer solcher Tiere häufig über die tatsächliche Herkunft getäuscht werden. Im Ausland werden die Hunde oftmals unter widrigsten Haltungsbedingungen als Massenware gehalten und mit hohen Gewinnspannen nach Deutschland verkauft. Mit jedem Kauf wird diese kriminelle und tierschutzrechtlich bedenkliche Praxis unterstützt.