Die Polizei berichtet, dass eine 66-jährige Frau am Sonntagnachmittag, gegen 17:00 Uhr, mit ihrem Auto eine Straße in der Ortschaft Hege (einem Gemeindeteil der Gemeinde Wasserburg) in Fahrtrichtung Wasserburg entlang fuhr. Ein 16-Jähriger fuhr gleichzeitig in Hege mit einem Roller an einer Grundstückseinfahrt entlang. Am Ende der Einfahrt wollte er rechts abbiegen, um zu wenden. Dabei missachtete er die Vorfahrt des von rechts kommenden Wagen der 66-Jährigen.
Anzeige für jugendlichen Fahrer und Ermittlungsverfahren für jugendliche Halterin
Dabei kam es zu einem Zusammenstoß. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Jugendliche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten brachten ihn daher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige. Da die Halterin des Rollers, ebenfalls eine Jugendliche, den 16-jährigen Unfallfahrer mit dem Roller fahren ließ, obwohl sie wusste, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, eröffneten die Beamten gegen sie ebenfalls noch ein Ermittlungsverfahren wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtschaden von 2.500 Euro. Verletzt wurde niemand.