Am Montagnachmittag hat ein Wanderer der Polizei ein geparktes Fahrzeug im Bereich der Wildtierfütterung in Schwangau gemeldet. Laut Polizei befindet sich der gesamte Bereich im Landschaftsschutzgebiet und dient zur Erholung der dort beheimateten Tiere. Der Halter des Fahrzeuges erhält daher von der Polizei eine Anzeige nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.
Viele Camper in Oberstdorf übers Wochenende