Die Polizei in Vorarlberg hat am Samstag einen Motorrad-Raser zwischen Mellau und Au gestoppt und dessen Motorrad beschlagnahmt. Eine Zivilstreife habe den 55-jährigen Österreicher dabei erwischt, wie er mit 178 km/h auf der Landstraße unterwegs war. Erlaubt sind jedoch nur 80 km/h.
Aufgrund der neuen Bestimmungen in Österreich beschlagnahmten die Zivilpolizisten die KTM Super Duke des Mannes. Die Raser-Fahrt des Mannes hatten die Beamten zuvor auf Video aufgenommen.
Wann darf die österreichische Polizei nach §99a beschlagnahmen und welche Strafen drohen sonst noch?
Seit dem März dieses Jahres gilt in Österreich die sogenannte Beschlagnahmebestimmung nach § 99a der Straßenverkehrsordnung 160. Diese besagt, dass die Polizei Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen darf, wenn Verkehrsteilnehmer deutlich zu schnell unterwegs sind. Die Geschwindigkeitsübertretung muss dabei mit "technischen Hilfsmitteln" festgestellt werden.
Verkehrsteilnehmer die innerorts mehr als 60 km/h und außerorts mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs waren, müssen mit einer Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge rechnen.
- Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
- Führerscheinentzug: mindestens 3 Monate
- vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu 2 Wochen
- Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs, wenn innerhalb der letzten 4 Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 FSG (gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit) oder Z 4 (Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes) entzogen worden ist.
Bereits am 1. Mai hatten Polizeibeamte in Vorarlberg das Motorrad eines Mannes beschlagnahmt. Auch er war deutlich zu schnell unterwegs gewesen. In Kitzbühel beschlagnahmte die Tiroler Polizei Anfang April auch das Auto eines Rasers.