Heizöl für einen niedrigen vierstelligen Betrag bestellt ein Ehepaar Ende September im Internet, berichtet die Polizei. Um die Lieferung zu veranlassen, sollte das Paar die Hälfte des Kaufpreises überweisen. Die beiden taten das - doch ihr Heizöl wurde nicht geliefert. Es stellte sich heraus, dass sie auf einen Fakeshop hereingefallen waren. Dessen Internetauftritt weicht nur minimal von der Homepage eines seriösen Händlers ab, berichtet die Polizei. Der richtige Lieferant warnt bereits auf seiner Website vor dieser Betrugsmasche.
Vorsicht bei Käufen im Internet
Die Polizei warnt eindringlich vor derartigen Betrügereien und gibt folgende Tipps:
- Recherchen in Suchmaschinen und das Prüfen von Bewertungen können helfen, Fakeshops zu erkennen
- Bei auffallend vielen negativen Erfahrungsberichten sollte man von einem Kauf absehen
- Zuverlässige Händler bieten Zahlungsarten mit Käuferschutz oder Rechnungskauf an
- Auf keinen Fall sollte man Geld vorab überweisen
- Wer auf einen Fakeshop hereinfällt, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.