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Vierter Versuch in Europa: Argentinier beantragt am Allgäu Airport Asyl in Deutschland

Fast 6.000 Euro und 18 Kreditkarten dabei

Vierter Versuch in Europa: Argentinier beantragt am Allgäu Airport Asyl in Deutschland

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    Nachdem er am Allgäu Airport Memmingen gelandet ist, meldete sich ein 38-jähriger Argentinier bei der Polizei und beantragte Asyl in Deutschland. Einen plausiblen Grund konnte er dafür aber nicht nennen. Zudem hatte er den gleichen Antrag bereits in Frankreich, Italien und Spanien gestellt. (Symbolbild)
    Nachdem er am Allgäu Airport Memmingen gelandet ist, meldete sich ein 38-jähriger Argentinier bei der Polizei und beantragte Asyl in Deutschland. Einen plausiblen Grund konnte er dafür aber nicht nennen. Zudem hatte er den gleichen Antrag bereits in Frankreich, Italien und Spanien gestellt. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Asyl in Deutschland beantragt hat laut Polizei am Dienstagnachmittag ein 38-jähriger Argentinier am Flughafen Memmingen. Das Kuriose daran: Der Mann hatte zuvor bereits den gleichen Antrag in Frankreich, Italien und Spanien gestellt. Außerdem konnte er sein Anliegen nicht plausibel begründen.

    Kein plausibler Grund für Asylantrag

    Der Argentinier war mit dem Flugzeug von Spanien nach Deutschland eingereist. Anschließend meldete er sich bei der Polizei und beantragte Asyl in Deutschland. Einen plausiblen Grund dafür gab er allerdings nicht an.

    18 Kreditkarten dabei

    Als die Beamten sein Anliegen aufnahmen, entdeckten sie im Rucksack des Mannes rund eine Millionen Argentinische Pesos - das entspricht in etwa 5.800 Euro - sowie 18 Kreditkarten von diversen spanischen und argentinischen Banken.

    Mehrfach Asyl beantragt

    Außerdem stellten die Polizisten fest, dass der 38-Jährige bereits in Frankreich, Italien und in Spanien Asyl beantragt hatte. Womit der Mann offensichtlich nicht gerechnet hatte: Die Beamten stellten das Geld, die Kreditkarten sowie seinen argentinischen Reisepass sicher und übergaben diese an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Prüfung und Durchführung des Asylverfahrens. 

    Mann muss ins Ankerzentrum nach Augsburg

    Vor Ort stellten die Beamten mit Ausnahme der unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz keine weiteren in Deutschland begangenen strafbaren Handlungen fest. Daher verwiesen sie den Mann an das Ankerzentrum nach Augsburg. Es wurde ihm auf eigene Kosten ein Bahnticket ausgestellt.

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