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Versuchter Totschlag in Schwaigern bei Heilbronn: Polizei nimmt Frau fest - Messerangriff auf Ehemann

Versuchter Totschlag

Stich in den Hals! Frau verletzt Ehemann lebensgefährlich mit Messer

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    Mit einem Messer soll eine Frau in Schwaigern auf ihren Ehemann eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. (Symbolfoto)
    Mit einem Messer soll eine Frau in Schwaigern auf ihren Ehemann eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. (Symbolfoto) Foto: Rob Owen-Wahl auf Pixabay

    In Schwaigern bei Heilbronn nahm die Polizei am frühen Sonntagmorgen eine 52-jährige Frau fest. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag. Das geben die Staatsanwaltschaft Heilbronn und die Polizei Heilbronn in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt.

    Die Frau soll demzufolge in der Nacht auf Sonntag heftig mit ihrem Mann gestritten haben. Die Auseinandersetzung der beiden eskalierte wohl derart, dass die Frau zum Messer gegriffen und auf ihren Mann eingestochen haben soll.

    Polizei stößt in Schwaigern auf lebensgefährlich verletzten Mann

    Gegen 02:30 Uhr wurde die Polizei verständigt. Als die Beamten am Haus des Paares eintrafen, entdeckten sie den schwer verwundeten 46-Jährigen. Er wies lebensbedrohliche Verletzungen am Hals auf. Die Rettungskräfte brachten ihn sofort ins Krankenhaus, wo er operiert wurde.

    Auch seine 52-jährige Frau hatte Verletzungen, die behandelt werden mussten. Nach den ersten Erkenntnissen der Polizei hatte sich die Frau möglicherweise selbst verletzt. 

    Frau wird in Gefängnis-Krankenhaus eingeliefert

    Die Polizei brachte die Tatverdächtige noch am Sonntag zum Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragten Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Die Frau wurde anschließend in ein Gefängnis-Krankenhaus eingeliefert. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Heilbronn dauern an.

    Versuchter Totschlag: Strafe

    Wer einen Totschlag begeht, wird laut Strafgesetzbuch (StGB) § 212 mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann es eine lebenslange Freiheitsstrafe geben. Bei einem versuchten Totschlag kann die Strafe gemildert werden. Dies ist in § 23 Absatz 1 und § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuch festgehalten. Dann gibt es eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bis hin zu elf Jahren und drei Monaten. Die Mindeststrafe bei versuchtem Totschlag liegt also bei zwei Jahren Freiheitsstrafe.  

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