Ein 39-jähriger Autofahrer soll am Mittwoch in Birkerfeld im oberbayerischen Warngau (Landkreis Miesbach) gezielt einen Mann umgefahren haben, berichtet die Polizei.
Der 47-Jährige wurde bei dem Crash schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn zur Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Autofahrer fährt Mann in Warngau um und flüchtet
Der Autofahrer konnte nach der Tat flüchten. Doch Beamte der Grenzpolizei Raubling gelang es, das Auto des Mannes unweit der Anschlussstelle Irschenberg anzuhalten und den 39-Jährigen festzunehmen.
Nach ihren derzeitigen Erkenntnissen geht die Polizei davon aus, dass sich der Autofahrer und der Fußgänger kannten. Die Polizei vermutet, dass sie vor dem Vorfall gestritten haben könnten.
Autofahrer sitzt in Untersuchungshaft
Am Tatort ermittelten die Beamten der Polizeiinspektion Holzkirchen mit Unterstützung umliegender Dienststellen. Noch am Nachmittag übernahmen Polizisten der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim die weiteren Untersuchungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München II. Das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizei Miesbach bearbeitet nun den Fall. Der 39-Jährige steht unter dem Verdacht, dass er den 47-Jährigen töten wollte.
Die Staatsanwaltschaft stellte einen Haftantrag gegen den Tatverdächtigen. Der Ermittlungsrichter erließ am Donnerstag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann. Die Polizei brachte ihn daraufhin ins Gefängnis.
Versuchter Totschlag: Strafe
Wer einen Totschlag begeht, wird laut Strafgesetzbuch (StGB) § 212 mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann es eine lebenslange Freiheitsstrafe geben. Bei einem versuchten Totschlag kann die Strafe gemildert werden. Dies ist in § 23 Absatz 1 und § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuch festgehalten. Dann gibt es eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bis hin zu elf Jahren und drei Monaten. Die Mindeststrafe bei versuchtem Totschlag liegt also bei zwei Jahren Freiheitsstrafe.