In einer Gaststätte in Oberstdorf ist das Infektionsschutzgesetz missachtet worden. Bei der Überprüfung eines Gastronomiebetriebes in Oberstdorf wurde laut Polizei ein Gast ohne Impfung und Testung mit einem Bier trinkend am Tisch festgestellt. Das Personal und der Gastwirt hatten den Gast nicht kontrolliert. Gegen den Gast sowie den Betreiber der Gaststätten werden Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz über das zuständige Landratsamt Oberallgäu eingeleitet.
Nicht kontrolliert