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Verstöße gegen Naturschutzgesetz im Allgäu: Wohnmobile parken im Landschaftsschutzgebiet bei Schwangau und Halblech

Bei Schwangau und Halblech

Verstöße gegen Naturschutzgesetz: Polizei findet Wohnmobile im Landschaftsschutzgebiet

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    Zwei Wohnmobile fand die Polizei diese Woche schon beim Campen in Landschaftsschutzgebieten im Allgäu. (Symbolbild)
    Zwei Wohnmobile fand die Polizei diese Woche schon beim Campen in Landschaftsschutzgebieten im Allgäu. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

    Wohnmobil am Parkplatz Brunnen im Landschaftsschutzgebiet bei Schwangau abgestellt

    Das erste Wohnmobil stellten die Beamten laut einer Meldung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag fest. Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Füssen fand am Parkplatz Brunnen ein parkendes Wohnmobil. Auf dem Schotterparkplatz in Brunnen ist das Parken lediglich im Zeitraum von 6-22 Uhr gestattet, da es sich hierbei um Landschaftsschutzgebiet handelt. Den verantwortlichen Fahrzeugführer erwartet in der Folge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, aufgrund eines Verstoßes nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

    Zweites Wohmobil am Parkplatz Hegratsrieder See bei Halblech festgestellt

    Am frühen Donnerstagmorgen stellte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Füssen ein Wohnmobil am Parkplatz des Hegratsrieder See fest, in dem eine 57-jährige Dame nächtigte. Das Campieren im dortigen Landschaftsschutzgebiet ist strengstens verboten. Darüber hinaus befindet sich der Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet, weshalb dort selbst das Parken nur zwischen 7-21 Uhr erlaubt ist. Die Dame erwartet nun ein empfindliches Bußgeld, aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

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