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Verstärktes Auftreten einer Betrugsmasche durch Gewinnversprechen

Unterallgäu

Verstärktes Auftreten einer Betrugsmasche durch Gewinnversprechen

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    Polizei (Symbolbild).
    Polizei (Symbolbild). Foto: Julian Hartmann

    Aktuell ist im Unterallgäu eine Häufung von Anrufen mit Gewinnversprechen zu verzeichnen. Privatpersonen werden hier durch seriös auftretende Anrufer darüber informiert, dass sie eine hohe Gewinnsumme zu erwarten hätten, welche meist am darauf folgenden Tag durch einen Notar o. ä. in Begleitung zweier Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bar ausgezahlt würde. Das Opfer müsste dann nur noch die anfallenden Gebühren und Kosten bezahlen, welche sich im Regelfall auf mehrere hundert Euro belaufen. Wenn dann das Opfer darauf anspricht, wird die Bezahlung der verlangten Summe auf Zahlkarten umgelenkt, welche an einer Tankstelle oder in einem Supermarkt gekauft und der darauf befindlich Code telefonisch durchgegeben solle. Durch die Bekanntgabe des besagten Codes können die Täter auf das Guthaben der jeweiligen Karte zugreifen und dieses einlösen. Genau darin liegt auch das Ziel der Täter. Der erwartete Gewinn bleibt in jedem Fall aus. Grundsätzlich sollte ich ein Jeder zunächst überlegen, ob er überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen hatte und sein Verhalten gegenüber den Anrufern darauf abstimmen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass man grundsätzlich gegenüber unbekannten Anrufern eher argwöhnisch sein und keine persönlichen Daten bestätigen oder preisgeben sollte.

    Mehrere Anrufe durch falsche Polizeibeamte in Schwangau

    Am vergangenen Dienstag kam es in Schwangau zu mehreren Anrufen durch einen angeblichen Polizeibeamten. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Betrugsmasche, die es insbesondere auf ältere Menschen abgesehen hat. Die Täter versuchen in ihren Telefonaten durch falsche Geschichten, wie angebliche Einbruchsserien in der Nachbarschaft, die Opfer meist zur Herausgabe von Wertgegenständen und Bargeld zu bringen. Die Täter agieren hierbei häufig aus sogenannten „Callcentern“, deren Sitz sich zunehmend im Ausland befindet. Das „Call-ID-Spoofing“, also die Verschleierung der Rufnummer mittels Internet, ermöglicht den Tätern die Anzeige einer frei wählbaren Telefonnummer bei den Opfern. So kann der Eindruck entstehen, der Anruf stamme tatsächlich von der Polizei. Sollten bei einem angenommen Telefonat Zweifel entstehen, empfiehlt es sich mit der örtlichen Polizeidienststelle Kontakt aufzunehmen um die Echtheit des Anrufes zu überprüfen. Die Polizei fordert niemals per Telefon zur Herausgabe von Wertgegenständen auf oder erkundigt sich nach finanziellen bzw. familiären Verhältnissen.

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