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Verletztes Pärchen in Kempten gefunden - Keine Fremdeinwirkung im Spiel

Im Streit selbst verletzt

Unbeteiligter findet verletztes Pärchen in Kemptener Hotelzimmer - Was war passiert?

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    Ein Unbeteilgter hat wegen zwei Verletzten, die er in Kempten gefunden hatte, den Notruf gewählt. (Symbolbild)
    Ein Unbeteilgter hat wegen zwei Verletzten, die er in Kempten gefunden hatte, den Notruf gewählt. (Symbolbild) Foto: Hannah Kronschnabl

    Wie die Polizei in ihrem Bericht mitteilt, fand der Unbeteiligte die beiden verletzten Menschen im Alter von 19 und 24 Jahren am Mittwochabend  8. März 2023) in der Rathausstraße. Nachdem zuerst nicht klar war, was passiert war und wo die Verletzungen hergekommen waren, stellte sich heraus, dass es zwischen dem Pärchen in einem Hotelzimmer einen Streit gegeben hatte. Der Grund für diese Streitigkeit war wohl ein abgebrochener Schlüssel. 

    Mann ist so wütend, dass er ein Loch in die Wand schlägt und sich verletzt

    Der 19-jährige Mann geriet wegen des Streits und des Schlüssels dann offenbar so sehr in Rage, dass er aus Wut mit seiner Hand ein Loch in die Wand schlug. Dadurch verletzte er sich selbst an der Hand. 

    Freundin stürzt beim Versuch über das Fenster Hilfe zu holen

    Seine 24-jährige Freundin wollte daraufhin anscheinend Hilfe holen. Sie versuchte dafür, über das Fenster des Hotelzimmers in Freie zu gelangen. Dabei stürzte sie allerdings wobei sie sich ebenfalls Schnittverletzungen an der Hand zuzog.

    Pärchen kommt ins Krankenhaus

    Der Unbeteiligte hat, nachdem er die Beiden verletzt gefunden hatte, den Notruf gewählt. Der Rettungsdienst brachte das Pärchen zur Erstversorgung in ein Krankenhaus. Der Sachschaden, der in dem Hotel entstand, beträgt laut Polizeimeldung rund 1.000 Euro. Den 19-jährigen Mann erwartet nun wegen des Loches, das er in die Wand des Hotelzimmers geschlagen hatte, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Zudem musste er aufgrund seines Wohnsitzes im Ausland eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe hinterlegen.

    Eine Sicherheitsleistung muss allgemein erbracht werden, um eine tatsächliche oder potentielle Schuld abzusichern. Dabei wird die Leistung unter dem Vorbehalt hinterlegt, dass nur dann darauf zugegriffen werden kann, wenn es zu dem Fall kommt, zu dessen Zweck die Schuld gesichert wurde.

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