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Verfolgungsjagd von Niederrieden bis Leubas: Frau flüchtet vor der Polizei

Fahrzeug bei Leubas-West gestoppt

Verstoß gegen Hausverbot endet mit Verfolgungsjagd - Frau rast in Niederrieden der Polizei davon

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    In Niederrieden hat sich eine Frau eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Als die Beamten sie stoppten mussten sie die Seitenscheibe einschlagen, weil sie sich weigerte aus dem Auto auszusteigen. (Symbolbild)
    In Niederrieden hat sich eine Frau eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Als die Beamten sie stoppten mussten sie die Seitenscheibe einschlagen, weil sie sich weigerte aus dem Auto auszusteigen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner

    Am Sonntag hat gegen 17:50 Uhr eine Anwohnerin die Polizei gerufen, weil eine ihr bekannte 54-jährige Frau trotz Hausverbots das Anwesen betreten hatte. Polizisten entdeckten die Frau mit ihrem Auto fahrend im Bereich Niederrieden. Sie hielt trotz mehrfacher Aufforderung mit Anhaltezeichen, Blaulicht und Martinshorn nicht an.

    Verfolgungsjagd auf der A7

    Im Bereich Heimertingen stoppte sie der Polizei zufolge kurz, gab aber wieder Gas und fuhr auf die A7 in Richtung Kempten. Die Streifenwagen nahmen die Verfolgung auf. Während der Verfolgung kam es von der Frau zu mehreren gefährlichen, rücksichtslosen Fahrmanövern. Letztendlich gelang es den Beamten, das Fahrzeug der Frau einzukeilen und kurz der dem Parkplatz Kempten-Leubas auf der A7 anzuhalten.

    Auto der Frau kracht gegen Polizeiwagen

    Nachdem die Frau sich weigerte, aus dem Fahrzeug auszusteigen, schlugen die Beamten die Seitenscheibe der Fahrertüre ein. Während dieser Maßnahme prallte das Auto der Flüchtigen aus bislang nicht geklärten Gründen auf ein stehendes Polizeifahrzeug.

    Lange Liste an Vergehen

    Die Polizei ermittelt nun wegen mehrerer Delikte, aufgrund der rücksichtslosen gefährlichen Fahrmanöver auf der A7 unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Weil ihr Fahrzeug nicht versichert war und sie nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wird gegen die 54-Jährige zusätzlich wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. 

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