Nach einer filmreifen Verfolgung über 20 Kilometer hat die Polizei Ravensburg drei Männer festgenommen, die vor einer Kontrolle geflüchtet sind. Am frühen Sonntagmorgen sind Beamten die Männer im Alter von 31, 30 und 29 aufgefallen. Statt auf die Anhaltesignale der Polizei zu hören, gab der 31-jährige Fahrer Gas.
Waghalsiger Fahrstil
Dabei überfuhr er eine rote Ampel, fuhr entgegen der Einbahnstraße und drängte einen zweiten Streifenwagen ab, der sich vor den Pkw setzen wollte. Der 31-Jährige brachte es mit seiner Fahrweise innerorts auf Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h, auf der B 32 außerorts auf etwa 170 km/h. Andere Verkehrsteilnehmer wurden der Polizei zufolge nicht gefährdet. In der Ravensburger Straße in Wangen schanzte der Wagen dann mit über 100 km/h über den dortigen Bahnübergang. Erst im Bereich Epplingser Halde stoppte der Mann seinen Wagen abrupt und flüchtete zu Fuß. Auch sein 29-jähriger Beifahrer nahm die Beine in die Hand.
29-Jähriger verletzt Polizisten
Die Beamten konnten die Flüchtigen nach kurzer Zeit festnehmen. Während der 30-jährige Mitfahrer sich widerstandlos festnehmen ließ, wehrte sich der 29-Jährige massiv und verletzte dabei einen Polizisten leicht. Weil die Beamten im Wagen eine geringe Menge Betäubungsmittel fanden, ordnete ein Richter die Durchsuchung der drei Wohnungen des Trios an. Während der Durchsuchung der Wohnung des 29-Jährigen störte dieser die Arbeit der Beamten und leistete erneut Widerstand. In allen drei Wohnungen konnten geringe Menge Drogen gefunden werden.
Verfolgung endet mit mehreren Anzeigen
Gegen alle drei Männer ermittelt die Polizei jetzt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 29-Jährige muss sich darüber hinaus wegen zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, der 31-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Weil er zudem keinen Führerschein besitzt, wird gegen ihn auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Bei ihm veranlassten die Polizisten eine Blutentnahme, weil Anhaltspunkte auf Alkohol- und Drogenkonsum vorlagen.