Richtig gehandelt hat ein 71-jähriger Buchloer beim Verkauf eines Rollers im Internet. Auf sein Angebot meldete sich ein angeblicher Käufer aus England, der laut Angaben der Polizei anbot, per Scheck zu zahlen. Der Verkäufer erhielt tatsächlich einen Scheck, der offensichtlich gefälscht und auf einen weit überhöhten Betrag ausgestellt war. Der Käufer bat laut Informationen der Polizei darum, mit dem Differenzbetrag die Spedition zum Transport des Rollers zu bezahlen und den Restbetrag in bar an ihn zurückzuschicken. Diese Masche ist als "Überzahlungsbetrug" bekannt. Der 71-jährige Buchloer ging nicht auf die Forderung ein und verständigte nach Rücksprache mit seiner Bank die Polizei.
Betrugsmasche