Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Schwaben/Südwest waren erneut tausende Menschen bei sogenannten "Montagsspaziergängen" und Gegendemonstrationen auf der Straße. Laut Polizeibericht waren es bei 26 bekannt gewordenen Versammlungen etwa 6.775 Personen.
2.000 Demonstranten in Ulm/Neu-Ulm
Die Bandbreite der Versammlungen reichte laut Polizeibericht von angemeldeten stationären Versammlungen bis hin zu nicht angemeldeten Aufzügen. Die Polizei setzte insbesondere dort Einsatzschwerpunkte, wo es in der Vergangenheit zu Verstößen kam. Die größten Versammlungen von Kritikern der Corona-Politik waren dabei in Ulm/Neu-Ulm (ca. 2.000 Teilnehmer), Mindelheim (ca. 1.200 Teilnehmer) und Krumbach (ca. 580 Teilnehmer). Bei zwei angemeldeten Gegenversammlungen wurden in Mindelheim 220 und in Memmingen 20 Personen gezählt.
40 Verfahren in Kempten eingeleitet
In Kempten erließ die Versammlungsbehörde eine Allgemeinverfügung mit Zuweisung einer stationären Versammlungsörtlichkeit. Entgegen dieser Vorgabe zogen rund 300 Personen unter Missachtung der Anweisungen der Polizei durch die Innenstadt von Kempten. In der Folge leitete die Polizei fast 40 Verfahren ein. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens steht die Polizei in engem Austausch mit der Stadt Kempten. Insgesamt leitete die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West mehr als 40 Verfahren ein, die Mehrzahl davon wegen Verstößen gegen die erlassenen Allgemeinverfügungen oder die Maskenpflicht. Von mehreren Dutzend weiteren Personen stellten die Einsatzkräfte noch die Identitäten fest oder erteilten Platzverweise. In drei Fällen kam es zu Beleidigungen.
Die Polizei erinnert:
Die Anmeldung von Versammlungen ist nicht nur im Sinne des Versammlungsrechts vorgeschrieben, sondern hat zweifelsohne auch klare Vorteile für die Versammlungsteilnehmer und -organisatoren. Zum Schutz sowohl der Teilnehmer als auch unbeteiligter Personen, kann die Versammlungsbehörde in enger Abstimmung mit der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden entsprechende Verkehrsmaßnahmen treffen. Beispielsweise können Aufzugswege vordefiniert oder Versammlungsörtlichkeiten je nach Teilnehmerzahl großräumig freigehalten werden. So können Versammlungsteilnehmer als auch Unbeteiligte vor Verkehrs- und Infektionsgefahren bewahrt werden.