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Türkheim: 40-Jähriger wird seit Montag vermisst

Türkheim

40-Jähriger aus Türkheim wird vermisst

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    Die Polizei sucht nach einem Vermissten aus Türkheim
    Die Polizei sucht nach einem Vermissten aus Türkheim Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Ein 40-Jähriger aus Türkheim wird seit Montag (13. Oktober 2025) vermisst. Das teilt die Polizei am Mittwochnachmittag mit. Der 40-Jährige erschien am Montag nicht wie gewohnt auf seiner Arbeitsstelle und war seitdem auch nicht zuhause anzutreffen.

    Vermisster aus Türkheim: „Entspricht nicht seiner Verhaltensweise“

    Zudem nahm er einen für ihn wichtigen Termin am Dienstagabend nicht wahr, „was überhaupt nicht seiner Verhaltensweise entspricht“, heißt es in der Polizeimeldung.

    Die Polizei versuchte, den Mann zu kontaktieren – bisher allerdings ohne Erfolg. Zuletzt hatte der Vater des Vermissten am Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr Kontakt zu ihm. „Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Vermisste in einer hilflosen Lage befindet“, schreibt die Polizei.

    Mann aus Türkheim vermisst: So wird er beschrieben

    So wird der Vermisste beschrieben:

    • 1,67 Meter groß
    • schlank
    • blonde, kurz geschorene Haare
    • dunkelblonder Vollbart
    • gegebenenfalls trägt der Mann eine Brille

    Vermutlich trägt der Mann folgende Kleidungsstücke:

    • grüne Outdoorjacke
    • Wintermütze
    • braune Cordhose
    Dieser Mann aus Türkheim wird seit Montag vermisst.
    Dieser Mann aus Türkheim wird seit Montag vermisst. Foto: Polizei Schwaben Süd/West

    Das Auto, mit dem er vermutlich unterwegs war, ist ein schwarzer Hyundai I20.

    Wer den Mann gesehen hat oder weitere Hinweise geben kann, kann sich bei der Polizei-Dienststelle in Bad Wörishofen unter der Telefonnummer 08247/9680-0 melden.

    Dass bei Vermisstensuchen um Hilfe aus der Öffentlichkeit gebeten wird, sei „das letzte Mittel“, sagte ein Polizeisprecher in der Vergangenheit gegenüber unserer Redaktion. „Schließlich ist das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.“ Zunächst werde versucht, alle anderen Optionen auszuschöpfen. Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt gerade bei Erwachsenen hohe Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der oder die Vermisste kann in die Veröffentlichung seiner/ihrer Daten nicht einwilligen. Gerade über das Internet verbreiten sich Namen und Fotos rasend schnell. Deshalb muss die Polizei jedes Mal die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abwägen mit den Gefahren, die ihm drohen, sollte er nicht gefunden werden.

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