Modpedauto und Lkw krachen bei Kirchberg an der Iller zusammen
Der schreckliche Unfall ereignete sich am späten Dienstagnachmittag gegen 16:30 Uhr an einer Kreuzung nahe Kirchberg an der Iller (Landkreis Biberach), berichtet die Polizei. Demnach war die 15-Jährige zusammen mit einem 14-jährigen Mädchen in einem Mopedauto unterwegs und wollte von einem Feldweg auf eine Landstraße fahren. Dabei übersahen sie wohl einen Lkw.
Ein 56-Jähriger fuhr mit seinem Scania-Lkw samt Anhänger auf der Landstraße in Richtung Kleinkellmünz. An der Einmündung krachten beide Fahrzeuge zusammen.
Mädchen werden aus Mopedauto geschleudert - 15-Jährige stirbt noch am Unfallort
Der Crash war so heftig, dass beide Mädchen aus ihrem Mopedauto geschleudert wurden. Obwohl schnell Hilfe vor Ort war, starb die 15-Jährige noch an der Unfallstelle an ihren Verletzungen, berichtet die Polizei. Die 14-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Ein Rettungshubschrauber brachte sie zur Behandlung in eine Klinik. Der 56-jährige Lkw-Fahrer blieb bei dem Unfall unverletzt.
Polizei ermittelt - Staatsanwaltschaft schaltet Gutachter ein
Die Verkehrspolizei Heidenheim untersucht nun, wie sich der Unfall genau abgespielt hat. Dabei soll auch geklärt werden, wer zum Unfallzeitpunkt das Mopedauto fuhr. Die Staatsanwaltschaft beauftragte zudem einen Gutachter. Während der Unfallaufnahme war die Landstraße 264 für mehrere Stunden in beide Richtungen gesperrt.
Was ist ein Mopedauto?
Mopedautos sind Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e. Sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, sind auf sechs kW Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 Kilogramm und sind bauartbedingt maximal 45 km/h schnell, informiert der ADAC. Leichtkraftfahrzeuge sind sozusagen eine Mischung aus normalem Auto und Moped. Sie werden daher alternativ auch als Mopedautos, 45-km/h-Autos oder Leichtmobile bezeichnet. Schon Jugendliche ab 15 Jahren, die einen Mopedführerschein haben, dürfen die Leichtkraftfahrzeuge steuern. Außerdem müssen die Mopedautos im Gegensatz zu einem normalen Auto weder zur TÜV-Untersuchung noch zugelassen werden. Somit wird auch keine Kfz-Steuer fällig. Nur ein Versicherungskennzeichen ist nötig.