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Tirol: Polizeihubschrauber rettet deutsches Paar und Hund

Einsatz im Pitztal

"Völlig entkräftet": Hubschrauber rettet deutsches Paar und Hund im Pitztal

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    Am Kaunergrat im Pitztal in Tirol haben Bergretter ein laut Polizei "völlig entkräftetes" Paar aus Deutschland samt ihres Hundes aus Bergnot gerettet (Symbolbild/Archiv).
    Am Kaunergrat im Pitztal in Tirol haben Bergretter ein laut Polizei "völlig entkräftetes" Paar aus Deutschland samt ihres Hundes aus Bergnot gerettet (Symbolbild/Archiv). Foto: Pond5, imago (Symbolbild)

    Die 29 Jahre alte Frau und ihr 33 Jahre alter Partner hatten am Samstag - 13. Januar - mit ihrem Hund eine Wanderung von Eggenstall (1344 Meter Höhe), einem Ortsteil von St. Leonhard im Pitztal, zur Tiefentalalm im Kaunergrat (1.880 Meter Höhe) unternommen.

    Bei ihrem Anstieg zu Fuß benutzten die beiden laut Polizei aber nicht den Forstweg, sondern einen steilen, nicht gespurten Steig abseits im freien Gelände - im Bereich des Pfitsche Baches.

    Gegen 13:30 Uhr erreichten sie "völlig entkräftet", so die Landespolizei Tirol, ihr Ziel. Nachdem die Tiefentalalm allerdings unerwartet geschlossen war und sie für einen Abstieg im Tiefschnee nicht mehr ausreichend Kräftereserven hatten, verständigten sie die Rettungskräfte.

    Die zwei Deutschen und ihr Hund wurden daraufhin von der Besatzung eines Polizeihubschraubers unverletzt geborgen und in das Tal nach Piösmes geflogen. Im Einsatz waren die Crew des Polizeihubschraubers, die Bergrettung Innerpitztal mit zwei Einsatzkräften sowie ein Alpinpolizist der Inspektion Wenns.

    Rettung von Erschöpften kommt häufiger vor

    Dass Wanderer oder Kletterer wegen Erschöpfung aus dem Berg gerettet werden müssen, kommt immer wieder vor. Die Bergwacht unterscheidet zwei Arten von Einsätzen: zum einen Notfalleinsätze, wenn sich also eine Person verletzt hat und Hilfe benötigt. Die anderen Einsätze werden Sondereinsätze genannt: Das sind Fälle, in denen Menschen sich verstiegen haben, zu erschöpft sind, oder einfach nicht mehr weiterkönnen, weil sie sich nicht trauen. Zu den Sondereinsätzen gehören auch Sach- oder Tierbergungen, die Vermisstensuche und die Bergung von Toten.

    Wenn jemand verletzt ist oder dringend medizinische Hilfe braucht, dann wird die Rettung als Notfalleinsatz behandelt, den in der Regel die Krankenkasse übernimmt. Sind die geretteten Menschen unverletzt, dann müssen sie die Kosten für den Einsatz meist selbst tragen - außer sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung.

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