In den letzten Tagen hat die Polizei mehrere Wohnungen durchsucht. Grund der Durchsuchungen waren der Verdacht auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.
Tierarzt aus Schwaben erwischt
Nach mehrmonatigen Ermittlungen ist es der Polizei gelungen, einen 62-jährigen Tierarzt aus Schwaben wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie festzunehmen. Er soll laut Polizeibericht im Darknet auf mehreren Pädophilen-Plattformen kinderpornografische Bilder und Videos verbreitet haben.
Schon 2019 auffällig geworden
Seit letztem Jahr dürfen verdeckte Ermittler bestimmte kinderpornografische Inhalte verschicken, um das Vertrauen der Täter zu gewinnen. Ein verdeckter Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes hatte über mehrere Monate Kontakt mit dem User und konnte ihn so schließlich identifizieren. Dadurch konnte das Amtsgericht Bamberg einen Haftbefehl gegen den 62-Jährigen erlassen. In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde der Tierarzt dann in einer unterfränkischen Klinik verhaftet. Der Verdächtige war dort als Patient. Schon 2019 wurde er wegen ähnlicher Taten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Mehrere Terabytes an Daten
Bei der Durchsuchung seines Krankenzimmers, seiner Wohnung und der Praxisräume konnten die Polizisten mehrere Smartphones, Rechner, Festplatten und eine Vielzahl von Datenträgern beschlagnahmen. Insgesamt wurden mehrere Terabytes an Daten sichergestellt. Bei der Grobsichtung haben die Ermittler zahlreiche kinderpornografische Inhalte festgestellt. Der 62-jährige Tierarzt wurde in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Kinderporno-Plattform "BOYSTOWN": Verantwortlicher soll aus Bayern stammen
6 Wohnungen in den Kreisen Neu-Ulm, Illertissen und Burgau durchsucht
Mehrere Einsatzkräfte der Kripo Neu-Ulm und der bayerischen Bereitschaftspolizei haben unabhängig von diesem Fall insgesamt 6 Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie im Bereich Neu-Ulm, Illertissen und Burgau durchsucht. Die Verdächtigen waren Personen im Alter zwischen 15 und 54 Jahren. Insgesamt 10 Handys, einen Laptop und einen Computer werten die Beamten nun aus.
Hinweis der Polizei
Wie bereits bei zurückliegenden Durchsuchungen der Kripo Neu-Ulm waren abermals zum Teil inkriminierte Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken Anlass für die Ermittlungen. Dabei kann bereits der bloße Empfang entsprechender Daten einen Straftatbestand erfüllen. Auch in Zukunft klären die Präventionsbeamten der Polizei Kinder und Jugendliche dahingehend auf, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, deren Chatmitglieder sie nicht in der Gänze kennen. Die Polizei appelliert insbesondere an die Eltern, ihre Kinder dahingehend zu sensibilisieren und regelmäßig ein Auge auf Handys und Computer der Kinder zu werfen und so entsprechende Kontakte und Berührungspunkte mit strafrechtlich relevanten Inhalten zu verhindern. Nicht nur das Verbreiten von strafbaren Inhalten ist strafbar. Auch schon das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien auf Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen. Werden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Computer, Smartphones und sonstige Datenträger mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen diese der sogenannten Einziehung. Die Betroffenen erhalten ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.