Viele Geschäfte in Leutkirch, Bad Wurzach, Aitrach und Aichstetten halten sich nicht an das Abgabeverbot von Alkohol- und Tabakwaren an Jugendliche - das haben umfangreiche Testkäufe der Leutkircher Polizei in ihrem Zuständigkeitsgebiet gezeigt.
Zwei Drittel hielten sich nicht an das Jugendschutzgesetz
Insgesamt führte die Polizei Leutkirch - gemeinsam mit den Ordnungsämtern - 33 Testkäufe in ihrem Zuständigkeitsgebiet durch. In 22 von 33 Fällen hatte das Personal verbotenerweise Alkohol- und Tabakwaren an Minderjährige verkauft. Nach Angaben der Polizei hatte die erst 17-jährige Testkäuferin die Waren problemlos kaufen können.
Sicherheitsmechanismen greifen oft nicht
Besonders heftig: Trotz sehr guter Sicherheitsmechanismen in den Verkaufsstellen, seien der Testkäuferin die Waren ohne entsprechende Alterskontrolle verkauft worden. Diese Sicherheitsmechanismen fordern das Verkaufspersonal zur Alterskontrolle bei Abgabe der Produkte auf, so die Polizei weiter. Zudem gäbe es auch regelmäßige Unterweisungen in größeren Supermärkten bezüglich des Jugendschutzgesetzes.
22 Anzeigen
Die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz bleiben für die 22 betroffenen Geschäfte nicht ohne Folgen. Die Polizei suchte jeweils Gespräche mit der jeweiligen Filialleitung und erstattete Anzeige gegen das Personal.