Am 26. Januar hat ein 17-Jähriger einen 37-jährigen Mann in einem Studentenwohnheim in Weingarten mit einem Springermesser erstochen. Der Haftrichter bewertete die Tat als "nicht ausschließbare Notwehrhandlung" und lehnte einen Haftbefehl ab. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Der 17-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.
Der 17-Jährige hat laut Landgericht Ravensburg nicht in Notwehr gehandelt
Der 17-Jährige steht nach derzeitigem Ermittlungsstand neben der Tötung des 37-Jährigen auch im Verdacht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben sowie des vorsätzlichen Führens eines verbotenen Gegenstandes. Das Landgericht Ravensburg geht derzeit nicht davon aus, dass der 17-Jährige in Notwehr gehandelt hat. Wegen des Haftbefehls des Landgerichts Ravensburg wurde der 17-Jährige am Donnerstag, 04. Februar erneut festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl nunmehr in Vollzug.
Mann (37) in Weingartener Studentenwohnheim getötet: Zeuge belastet Tatverdächtigen (17)