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Stromversorger aus der Region Neckar-Alb muss Bahnstrom in Millionenhöhe nachversteuern

Zoll ermittelt

Millionen-Nachzahlung? Stromversorger aus Baden-Württemberg betroffen

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    Ein Energieversorger aus Baden-Württemberg soll für gelieferten Bahnstrom teils keine Steuern bezahlt haben. Der Zoll ermittelt.
    Ein Energieversorger aus Baden-Württemberg soll für gelieferten Bahnstrom teils keine Steuern bezahlt haben. Der Zoll ermittelt. Foto: picture alliance/dpa | Frank Molter

    Einem Stromversorger aus der Region Neckar-Alb droht eine Steuer-Nachzahlung in Millionenhöhe. Wie das Hauptzollamt Ulm mitteilt, soll das Unternehmen sogenannten Bahnstrom falsch abgerechnet haben. Beamte des Prüfungsdienstes des Zolls ermitteln nun gegen das Energieunternehmen.

    Teils keine Steuer für Bahnstrom bezahlt: Zoll ermittelt gegen Stromversorger aus Baden-Württemberg

    Laut dem Hauptzollamt Ulm soll das Unternehmen private Bahnbetreiber über den Zeitraum mit Strom beliefert und dafür auch Stromsteuer bezahlt haben. Bei einer Kontrolle des Zolls stießen die Beamten dann jedoch auf Diskrepanzen. Es besteht der Verdacht, dass der Stromversorger für Teile des gelieferten Stroms gar keine Steuer bezahlt hat. Die Ermittlungen in dem Fall sind bisher nicht abgeschlossen. Erste Berechnungen des Zolls haben jedoch ergeben, dass das Unternehmen einen niedrigen Millionenbetrag der Stromsteuer nicht gezahlt hat. 

    Ermäßigter Steuersatz für Bahnstrom

    Als Bahnstrom wird die Versorgung von Bahnanlagen und elektrisch angetriebenen Zügen bezeichnet. Für Bahnstrom gilt ein ermäßigter Steuersatz von 11,42 Euro je Megawattstunde. Der Regelsteuersatz für die Megawattstunde Strom hingegen liegt bei 20,50 Euro. Der ermäßigte Steuersatz gilt jedoch nur, wenn der Strom für den Antrieb der Fahrzeuge oder für die Bereitstellung und Sicherung der Fahrwege verwendet wird.

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