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Polizei ertappt 18-Jährige und Freier bei illegaler Prostitution

Sonthofen

Polizei ertappt 18-Jährige und Freier bei illegaler Prostitution

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    In Sonthofen haben Polizeibeamte eine 18-Jährige ertappt, die verbotenerweise der Prostitution nachging (Symbolbild).
    In Sonthofen haben Polizeibeamte eine 18-Jährige ertappt, die verbotenerweise der Prostitution nachging (Symbolbild). Foto: imago

    Der illegalen Prostitution ist eine 18-jährige Frau am Sonntagabend in einer Wohnung in Sonthofen (Landkreis Oberallgäu) nachgegangen. Wie die Polizei berichtete, hatte ein Nachbar die Bamten informiert, weil er einen entsprechenden Verdacht hegte.

    Streifenbeamte rückten an und sahen sich die Wohnung der Frau näher an. Dabei bestätigte sich der Verdacht des Nachbarn. In der Wohnung trafen die Polizisten auch auf einen 45-jährigen Mann.

    18-Jährige räumte Vorwurf der Prostitution ein

    Sowohl die 18-jährige als auch der 45-jährige räumten gegenüber den Beamten die Ausübung bzw. das Inanspruchnehmen sexueller Dienstleistungen ein. Die 18-jährige muss jetzt mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, so die Polizei in Sonthofen. Da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde ein Zustellungsbevollmächtigter benannt.

    Prostitution nur in größeren Städten erlaubt

    Ende 2021 waren in Deutschland 23.743 - männliche und weibliche - Prostituierte erfasst, darunter 4019 in Bayern. Nur in Nordrhein-Westfalen waren mehr erfasst (6662). Wieviele Menschen daneben illegal der Prostitution nachgehen, ist unklar.

    In Bayern ist es in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen. Das regelt die sogenannte "Verordnung über das Verbot der Prostitution".  Darüber hinaus gilt im Freistaat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das 2017 in Kraft trat. Dieses besagt unter anderem:

    • Wer als Prostituierte oder als Prostituierter tätig sein will, muss sich zuvor anmelden. Wer ohne Anmeldung tätig wird, kann mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belegt werden.
    • Vorschrift nach dem Gesetz ist außerdem, dass man vor der Tätigkeit als Prostituierte eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt wahrnimmt. Diese kann nur persönlich erfolgen und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. 
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