Im Kampf gegen Kinderpornografie können die Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord einen Ermittlungserfolg verzeichnen. Ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis Dachau, der unter anderem ein neunjähriges Mädchen auf einer Chat-Plattform mehrfach zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben soll, sitzt nämlich seit dem 9. Mai in U-Haft.
Er soll ein neunjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen und Nacktbildern aufgefordert haben
Dem 22-Jährigen wird laut der Polizei zum einen vorgeworfen, zwei kinderpornographische Bilder in einen Cloud-Dienst geladen zu haben. Zum anderen soll er auf einer speziell für Kinder entwickelten Chat-Plattform über mehrere Monate versucht haben, ein neunjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich sowie zur Fertigung von Nacktbildern zu bewegen.
Beweise bei Wohnungsdurchsuchung gefunden
Der 22-jährige deutsche Staatsangehörige geriet nach Mitteilungen eines Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler. Schon Anfang Mai wurde von den Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck die Wohnung des Mannes durchsucht. Dabei stellten die Ermittler umfangreiches Beweismittel sicher. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wurde der Beschuldigte aber zunächst wieder entlassen.
Mann (22) wollte sofort wieder auf die sichergestellten Accounts zugreifen
Unmittelbar danach soll er allerdings bereits wieder versucht haben, sich Zugriff auf von den Ermittlungsbehörden vorläufig gesicherte Accounts zu verschaffen. Mittlerweile entdeckten die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck bei einer ersten Sichtung des Beweismaterials auch den Chatverlauf mit dem neunjährigen Mädchen. Die Spezialstaatsanwälte des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet beantragten daraufhin unverzüglich einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr, der vom zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg erlassen wurde. Weil der Mann bereits im Juli 2022 wegen einschlägiger Delikte verurteilt worden war, besteht zusätzlich der Haftgrund Wiederholungsgefahr.
Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Die Ermittlungen des ZKI und der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte dauern noch an. Derzeit wird das sichergestellte Beweismaterial von Experten ausgewertet. Weitere Einzelheiten zum Stand des Ermittlungsverfahrens können zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, heißt es seitens der Polizei.