Ein junger Mann aus Weißenhorn lernte über das Internet eine Frau kennen und schickte ihr Intimfotos von sich. Doch dann kam die böse Überraschung: Der vermeintliche Internetflirt forderte mehrere hundert Euro von dem 23-Jährigen und drohte damit, die Aufnahmen zu veröffentlichen, falls er nicht bezahle. Das berichtet die Polizei.
Der 23-Jährige ging auf die Erpressung ein und bezahlte mit sogenannten Steam-Codes. Als die Erpresser anschließend nochmal Geld forderten, erstattete der Mann Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei warnt vor dieser Erpressungsmasche, auch bekannt als Sextortion. Keinesfalls sollten Intimaufnahmen über das Internet versandt werden.
Sextortion: Die Masche
Sextortion ist ein bekannte Betrugsmasche. Die Polizei unterscheidet derzeit zwei Arten von Sextortion:
- nach Kontaktaufnahme über soziale Medien oder diverse Foren
- nach Datenleaks
Sextortion: Kontaktaufnahme übers Internet
Im ersteren Fall kontaktieren attraktive Frauen über soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder Apps ihre vermeintlichen Opfer. Nehmen die User die Anfrage an, wird gechattet. Dabei signalisiert die neue Bekanntschaft sexuelles Interesse und nach einer kurzen Kennenlernphase wird das Opfer aufgefordert, in den Videochat zu wechseln. Dort werden die Opfer dazu verleitet, sich zu entblößen, sexuell zu befriedigen, nackt zu tanzen oder zu posieren. Die Chatpartnerin gibt vor, dass sie die Zielperson attraktiv finde oder erregt sei.
Um kein Misstrauen zu erzeugen und glaubwürdig zu wirken, macht die Betrügerin den ersten Schritt und zeigt beispielsweise ihre Brüste oder befriedigt sich. Doch ohne, dass das Gegenüber etwas weiß, wird jede Handlung des Opfers aufgezeichnet und gesichert. Der Betroffene wird später von Erpressern kontaktiert und aufgefordert, Geld zu überweisen oder es drohe die Veröffentlichung oder Weitergabe an Freunde, Familie oder Arbeitgeber.
Wie die Polizei berichtet, erkannten einige Betroffene den Betrugsversuch und zogen sich vor der Webcam nicht aus. Doch die Täter wollten das nicht hinnehmen und veränderten die unverfänglichen Videoaufnahmen oder Profilbilder ihrer Opfer, indem sie Aufnahmen sexueller Handlungen hineinschnitten, um sie erpressen zu können.
Erpressung mit geklauten Daten
In anderen Fällen des Sextortion versenden Täter E-Mails, in denen sie behaupten, schon im Besitz kompromittierender Filmaufnahmen zu sein. Sie schreiben die Opfer mit Namen an und geben vor, der Rechner, das Smartphone oder ähnliches seien "gehackt" worden. Um das zu beweisen, nennen sie dem Opfer sein eigenes Passwort oder Teile seiner Handynummer. In einigen Fällen bauen die Betrüger einen scheinbaren Link in die E-Mails ein, um ihre Opfer von der Existenz solcher Videos zu überzeugen. Doch diese Links verlaufen laut Polizei ins Leere. Oft besitzen die Täter gar kein kompromittierendes Material. Sie haben nur im sogenannten Darknet persönliche Daten und Passwörter aufgekauft, die aus Hackingattacken gegen große Provider oder Online-Anbieter stammen.
In beiden Fällen kann das Opfer eine Veröffentlichung der Aufnahmen angeblich nur verhindern, wenn er Geld bezahlt.
Erpressung durch Sextortion: Was können Betroffene tun?
Wer Opfer von Sextortion geworden ist, dem empfiehlt die Polizei:
- Seid Euch stets bewusst, dass Ihr während eines Videochats gefilmt werden könnt. Die Aufnahmen können gegebenenfalls für eine Erpressung verwendet werden.
- Zahlt auf keinem Fall!
- Klickt bei solchen oder anderen verdächtigen E-Mails nie auf einen Link. Es könnte eine Schadsoftware dahinter stecken.
- Wenn Ihr betroffen seid, erstattet Anzeige bei der Polizei